Erlass einer Satzung und Geschäftsordnung für den Klima- und Umweltschutzbeirat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2020 ö 14

Sachverhalt Bürger

Die Satzung für den Klimaschutzbeirat wurde aktualisiert und erneut als Beschlussvorschlag vorbereitet. Der Beirat agiert nun unter dem Namen „Klima- und Umweltschutzbeirat“, Änderungen ergeben sich nur in § 3, der Zusammensetzung des Beirates. Hier wurde eine Verschlankung vorgenommen zur Steigerung der Effektivität und Ausweitung der möglichen Bürgerbeteiligung. Vertreter aus den Reihen des Marktgemeinderates sind nicht mehr vorgesehen (aber Berichtspflicht gegenüber dem Gremium), dafür wurde die Zahl der Vertreter aus der Bevölkerung auf fünf erhöht. Ansonsten wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Entschädigung wurde auf dem Niveau der letzten Satzung belassen und steht in Einklang mit der Entschädigung der übrigen Beiräte.

Die drei bisherigen Beiräte haben Interesse, weiterhin als Mitglieder des Beirates berufen zu werden.
Dies sind:
Herr [Name], 86916 Kaufering
Herr [Name], 86916 Kaufering
Herr [Name], 86916 Kaufering
Herr [Name], 86916 Kaufering

Im Mitteilungsblatt für Oktober wird zudem ein Aufruf gestartet, dass sich weitere Interessenten melden können. Jedermann ist vorschlagsberechtigt.

Beschluss Bürger 1

Der Markt Kaufering erlässt gemäß Art. 23 der Gemeindeordnung die Satzung „Satzung Geschäftsordnung für den Klima- und Umweltschutzbeirat des Marktes Kaufering“ in der Fassung vom 09.09.2020 mit Wirkung zum 10.09.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dass
a)        Herr [Name], 86916 Kaufering
b)        Herr [Name], 86916 Kaufering
c)        Herr [Name], 86916 Kaufering
d)        Herr [Name], 86916 Kaufering
als Vertreter der Bevölkerung des Marktes Kaufering in den Klima- und Umweltschutzbeirat berufen werden. Die Amtszeit des Klimaschutzbeirats richtet sich nach der Wahlperiode des Marktgemeinderates des Marktes Kaufering. Der Klimaschutzbeirat bleibt nach Beendigung einer Wahlperiode bis zur Neubesetzung in der darauffolgenden Wahlperiode im Amt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 15.10.2020 09:25 Uhr