Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Dr. Patrick Heißler, Vereidigung eines neues Marktgemeinderatsmitgliedes und Beschluss über Änderung der Geschäftsordnung des MGR


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2020 ö 3

Sachverhalt Bürger

1)        Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderate von Dr. Patrick Heißler (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
Mit Schreiben vom 14.10.2020 teilt Marktgemeinderat Dr. Patrick Heißler mit, dass er sein Amt als Mitglied des Marktgemeinderats Kaufering niederlegt.

Gem. Art. 48 Abs. 3 S. 2 Gemeinde und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) stellt nach Beendigung der Amtszeit des Wahlausschusses der Gemeinderat eine Niederlegung eines Gemeinderatsamts fest.

Zunächst hat somit der Marktgemeinderat die Niederlegung des Amtes als Markgemeinderat von Herrn Dr. Patrick Heißler festzustellen. Bis dahin bleibt der bisherige Amtsinhaber Marktgemeinderat.

2)        Der vakante Platz wird nun anhand der Liste der Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 gefüllt. Lehnt der erste Listennachfolger die Übernahme des Amtes wirksam ab, wird der nächste Listennachfolger zur Erklärung aufgefordert. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis ein Listennachfolger nicht seine Ablehnung wirksam erklärt hat. Eine positive Erklärung, dass er das Amt annimmt ist nicht erforderlich.
Als erster Listennachfolger von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wurde Herr Hans Pilz angeschrieben. Mit Schreiben vom 16.10.2020 lehnte Herr Pilz wirksam ab. Auf dem zweiten Listennachfolgeplatz folgte Frau Dr. Anna Skoda. Mit Schreiben vom 22.10.2020 lehnte auch sie die Wahl wirksam ab. Die Nichtannahmen müssen gem. Art. 48 Abs. 3 S. 2 GLkrWG ebenfalls vom Gemeinderat beschlossen werden.

3)        Als dritter Listennachfolger wurde Herr Franz Triebel angeschrieben. Er nahm mit Schreiben vom 28.10.2020 die Wahl aktiv und wirksam an und erklärte sich zur Ablegung eines Eides oder Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit. Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde und GLkrWG entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers.

4)        Nach Art. 31 Abs. 4 GO ist der Nachrücker in der ersten öffentlichen Sitzung nach seiner Zustimmung in feierlicher Form zu vereidigen. Der erste. Bürgermeister nimmt diesen Eid bzw. das Gelöbnis ab.

Eid:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

Gelöbnis:
Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

Gem. Art. 31 Abs. 4 S. 3 GO kann der Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ weggelassen werden.

5)        Anpassung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat durch das Nachrücken von Herrn Franz Triebel
Durch das Ausscheiden von Dr. Patrick Heißler wurden verschiedene Positionen in Ausschüssen vakant. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN werden ihre Sitze in den Ausschüssen neu besetzen und daher schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit Bündnis 90 / DIE GRÜNEN die Änderung wie folgt vor:
Stv. Fraktionssprecher wird in Zukunft Andreas Keller sein.
Herr Triebel rückt in alle Positionen in den Ausschüssen an die Stelle von Herrn Dr. Heißler.

       Sonst ergeben sich in der GO keine Änderungen.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat stellt gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLkrWG die Niederlegung des Amtes zum Marktgemeinderat von Herrn Dr. Patrick Heißler fest.
Der Marktgemeinderat stellt die wirksame Ablehnung der Wahl durch den ersten Listennachfolger Hans Pilz und die zweite Listennachfolgerin Dr. Anna Skoda fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Als Nachrücker stellt der Marktgemeinderat den dritten Listennachfolger Herrn Franz Triebel fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung in der Besetzung der Ausschüsse im Sinne der angehängten neuen Fassung in der Version 1.1 mit Datum vom 11.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 09:18 Uhr