Erlass einer geänderten Satzung und Geschäftsordnung für den Klima- und Umweltschutzbeirat und Benennung weiterer Mitglieder
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 11.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Die Satzung und Geschäftsordnung für den Klima- und Umweltschutzbeirat wurde aus mehreren Gründen erneut geändert.
Zum einen haben sich auf den Aufruf im letzten Mitteilungsblatt zwei Interessenten gemeldet, nach bisheriger Satzungsversion war aber nur noch ein Platz frei. Gerne wollen die bisherigen Beiräte aber beide Personen in den Beirat integrieren.
Die beiden Interessenten haben sich in der letzten Sitzung dem Beirat vorgestellt, es besteht beiderseits großes Interesse an einer Zusammenarbeit.
Zum anderen haben die Beiräte in der letzten Sitzung am 20.10.2020 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung weitere Änderungsvorschläge vorgetragen.
Die neue Satzung sieht daher die Erhöhung der Vertreter/innen aus der Bevölkerung auf sechs Personen vor, sodass beide Interessenten teilnehmen können.
Weiterhin wurden die Personen der Verwaltung auf den Status „bei Bedarf“ gesetzt, sodass sie keine ständigen Mitglieder sind. Dies betrifft die Geschäftsleitung, die Kämmerei, das technische Bauamt und die Werkleitung. Wenn thematisch notwendig, werden die entsprechenden Personen geladen.
Die Teilnahme der Vertretungen aus den Fraktionen wurde auf jeden vierten Monat geändert statt jeden dritten Monat und die Ladung erfolgt über die Fraktionssprecher, welche sodann einen Vertreter benennen.
Die beiden Interessenten wären:
Frau [Name]
Herrn [Name]
Beschluss Bürger
Der Markt Kaufering erlässt gemäß Art. 23 der Gemeindeordnung die Satzung „Satzung Geschäftsordnung für den Klima- und Umweltschutzbeirat des Marktes Kaufering“ in der Fassung vom 12.11.2020 mit Wirkung zum 13.11.2020.
Der Marktgemeinderat beschließt weiter, dass
a. Frau [Name] und
b. Herrn [Name]
als weitere Vertreter der Bevölkerung des Marktes Kaufering in den Klima- und Umweltschutzbeirat berufen werden. Die Amtszeit des Klimaschutzbeirats richtet sich nach der Wahlperiode des Marktgemeinderates des Marktes Kaufering. Der Klimaschutzbeirat bleibt nach Beendigung einer Wahlperiode bis zur Neubesetzung in der darauffolgenden Wahlperiode im Amt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2020 09:18 Uhr