Beschluss - Einrichtung des Ferienausschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 07.01.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Im Zuge der steigenden Infektionszahlen und zur Reduzierung der notwendigen Kontakte schlägt die Verwaltung entsprechend des Schreibens des Bay. Innenministeriums vom 10.12.2020 vor, einen Ferienausschuss gem. Art. 32 IV GO für die kommenden 8 Wochen zu bilden.

Zur Übertragung der Aufgaben auf den Ferienausschuss, welcher personell bereits in der Geschäftsordnung verankert ist, genügt ein einfacher Beschluss.
Hiervon nicht berührt wird die Möglichkeit des Ferienausschusses für die Sommerpause gem. der Geschäftsordnung.

Der Ferienausschuss übernimmt sodann alle Aufgaben des Marktgemeinderates mit Ausnahme der Aufgaben aus Art. 32 II 2 GO. Für die dort genannten Aufgaben ist stets das gesamte Gremium notwendig.

Die Verwaltung wird zudem nur die dringend notwendigen, unverzichtbaren Entscheidungen im Ferienausschuss vortragen und die übrigen Angelegenheiten, welche aufschiebbar sind, auf die Zeit nach dem Ferienausschuss verlegen, sodass hierüber wieder das gesamte Gremium beraten kann.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Bildung des Ferienausschusses in der Besetzung und Größe gem. der Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung für die Dauer von zunächst 8 Wochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:08 Uhr