Erlass einer neuen Stellplatzsatzung, Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 20.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Die derzeit gültige Stellplatzsatzung (Fassung vom 08.07.2015, Inkrafttreten am 01.08.2015) soll in einigen Punkten geändert werden.
In der Sitzung am 07.01.2021 wurde im Marktgemeinderat über die Änderungen der neuen Stellplatzsatzung diskutiert.
Zusammenfassend werden folgende Änderungen in die neue Stellplatzsatzung für notwendig erachtet:
- Klarstellung zur Ausführung von Besucherstellplätzen
- Anpassung der Mindestgröße von offenen Stellplätzen
- Vorgaben für barrierefreie Stellplätze
- Zusätzliche Vorgaben für Fahrradstellplätze
- Entfall der Vorgaben in Bezug auf die Aufteilung der Stellplätze
(oberirdisch/Tiefgarage).
- Klarstellungen zur Herstellung von Zufahrten
- Änderungen in Bezug auf die Gestaltung von Stellplatzanlagen
- Änderungen in Bezug auf die Lage von Garagen/Carports
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss anhand des Diskussionsergebnisses zur entsprechenden Beschlussfassung vorzubereiten.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt nach Art. 81 Abs. 1 Nrn. 4 BayBO den Erlass der „Satzung über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)“ in der beiliegenden Fassung vom 20.01.2021, einschließlich der in der heutigen Sitzung eventuell beschlossenen Änderungen.
Die Satzung soll zum 01.02.2021 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2021 07:51 Uhr