Einbau von Lüftungsanlagen im Bereich Schulen und Kindergärten; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 5

Sachverhalt Bürger

Aufgrund der steigenden Zahlen und dem dringend gebotenen Schutz vor Covid sollen im Bereich der Schulen und Kindergärten, sofern nicht vorhanden, möglichst schnell dezentrale Lüftungsanlagen oder Luftreinigungsgeräte nachgerüstet werden. Das trägt erheblich zur Reduzierung der Virenlast bei. Ziel: Die Kinder bestmöglich zu schützen!


Verschiedene Techniken der Luftfiltergeräte, Vor- und Nachteile:
  • HEPA 14 Filter
  • UV-C
  • Luftbehandlung durch Ionisierung, Ozon, Plasma
  • andere
Probleme:
  • uneingeschränkte und herstellerunabhängig zertifizierte Sicherheit für unsere Kinder, insbesondere bei Geräten mit erheblicher UV-Bestrahlung oder Ionisierung der gereinigten Luft, fehlt gänzlich! (Die Keime werden durch UV-Licht zerstört. Es gibt Befürchtungen, UV-Licht kann entweichen, noch gravierender: Der Staub wird ja „abgetötet wieder ausgespuckt“ Kann allergen sein; „Plasma- und Ionisierung“: Das gibt es Bedenken, dass das freigesetzte Ozon die Atemwege der Kinder ganz besonders belastet.)
  • HEPA Filtergeräte haben einen höheren Wartungsaufwand.
  • Stromversorgung in alten Schulgebäuden nicht ausreichend, um weitere Geräte in dieser Dimension zu betreiben
Ziele:
  • Schutz vor Covid, zugleich aber nicht durch die ergriffenen Maßnahmen (Gerätetypen) die Kinder anderen Gefahren aussetzen und
  • uneingeschränkter Präsenzunterrichts, möglichst auch ohne Masken- und Testpflicht (hängt nicht von der kommunalen Entscheidung ab).
Luftreinigungsgeräte sind oftmals sehr laut, bei Volllastbetrieb (notwendig aufgrund des Rauminhaltes der Klassenzimmer) bis zu 62 dB (ein Bsp.: Flüstern hat etwa 30 dB, eine normale Unterhaltung bereits um die 50 dB, normaler Straßenlärm sind 60 dB; ein Rasenmäher in 10m Entfernung verursacht ebenfalls 60 dB). Es gibt auch leisere Luftreiniger, aber unter 40 dB aufgrund der Raumgröße nicht möglich.

Notwendige Schritte waren, weswegen wir erst heute dieses Thema zum Beschluss bringen können:
  • Begutachtung der technisch sinnvollen Standorte im Klassenzimmer
  • Lärmverträglichkeit für die Kinder und Lehrer vor allem in unmittelbarer Nähe der Geräte (max. 40dB)
  • verlässliche Grundlagen für die Stromversorgung vor allem in älteren Schulgebäude
  • Bemessung des Rauminhaltes der Zimmer, da mind. 6facher Luftdurchsatz des Raumluftvolumens pro Stunde gefordert wird, um erfolgreich die Aerosolmenge im Raum zu reduzieren (Kähler, C. J., Fuchs, T., Mutsch, B., Hain, R., 2020: Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? .https://www.unibw.de/lrt7/schulbetrieb-waehrend-der-pandemie.pdf)

Schulen:
  • Im Provisorium für die Mittelschule wurde in den Klassenzimmern mit nur kleiner Fensterfront Richtung Westen vom Hersteller eine Anlage installiert
  • Grundschule: Sanierung erst in einem Jahr, Stromnetz nicht dafür ausgelegt
  • An beiden Schulen sind alle Räume eigentlich gut zu lüften
Kindertageseinrichtungen:
DonBosco: Lüftungsanlage vorhanden
Maria Himmelfahrt: Lüftungsanlage vorhanden
St Johann: Hier würde im Zuge der Erweiterung eine raumlufttechnische Anlage durchaus sinnvoll sein.
Paul+Paulinchen: In Prüfung, Umbau mit Lüftungsanlage kaum möglich bzw. nur in begrenztem Rahmen
AWO: In Prüfung

Stellungnahmen Schulleitungen:
Schulleitungen:
Lüften ist im Winter sehr schwierig, da eine Unterkühlung des Raumes und damit der Kinder droht. Bei stürmischem Wetter können die Klassenräume ebenfalls kaum gelüftet werden, da der Luftzug sämtliche Arbeitsblätter durch den Raum wehen würde. 
Im Sommer sind Geräte, die zu einer weiteren Wärmequelle werden, in den Räumlichkeiten der Schule absolut ungeeignet, da es in den Räumen sowieso schon sehr warm ist.
Raumakustik ist derzeit schon in manchen Räumen schlecht, durch eine weitere Geräuschquelle ist ein normales Unterrichten kaum möglich.
Weiteres Problem sind die vollen Klassenzimmer, sodass große Geräte schlecht Platz haben und nicht den zweiten Rettungsweg versperren dürfen.

Begrüßt werden von beiden Schulleitungen daher geeignete Lüftungsgeräte, nur im Notfall Luftreiniger.

Entscheidungen in anderen Kommunen:
Rott – Raumlüfter
Starnberg – keine Luftreiniger
Dießen – Lüftungsanlagen
Landsberg – Luftreiniger für die Grundschulen
Landkreis Landsberg – Luftreiniger nur für Räume, die nicht anders belüftet / ausgestattet werden können
Scheuring – Kompaktlüftungsgerät

Luftreiniger können Lüftung und Lüftungsanlagen nicht ersetzen (Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt), 16.11.2020 (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/201116_irk_stellungnahme_luftreiniger.pdf)
Die IRK sieht bei Lüftungsmaßnahmen folgende Abstufungen der Prioritäten:
  1. Regelmäßiges intensives Lüften über Fenster auf Grundlage der IRK-Empfehlungen vom 12.8.2020 sowie der UBA-Handreichung vom 15.10.2020 oder durch Einsatz von zentral oder etagenweise eingebauten Lüftungsanlagen.
  2. Wenn das Lüften über Fenster nur eingeschränkt möglich ist, soll der Einbau einfacher Zu-/und Abluftanlagen geprüft werden. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft zur Verbesserung der Raumluftqualität beitragen.
  3. Wenn die Maßnahmen unter (1) und (2) nicht realisierbar sind, kann der Einsatz von mobilen Luftreinigern erwogen werden. Diese sollen das Lüften jedoch nicht ersetzen, sondern nur flankieren. Gelüftet werden muss in jedem Fall, selbst wenn in solchen Fällen auch nur eingeschränkt möglich.

Die Verwaltung hat sich daher folgendes Konzept für den Bereich Kindergärten und Schulen überlegt:

  • Verzicht auf mobile Luftreinigungsgeräte (Einsatz nur im Ausnahmefall jedoch nicht als UV-C-Anlage oder Ionisierungsanlage, sondern Einsatz von Hepa14-Filtern) in Räumen, in denen es keine ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten gibt
  • Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen ohne Umluftanteil in allen Räumen (Kosten rd. 12.500 € je Gerät netto inkl. Einbau)
  • Kindergarten Don Bosco: Lüftungsanlage vorhanden, keine Veranlassung
  • Kindergarten Maria Himmelfahrt: Lüftungsanlage vorhanden, keine Veranlassung
  • Kindergarten St. Johann: derzeit keine Lüftungsanlage, Möglichkeiten müssen im Rahmen der Erweiterung von der Diözese überprüft und der Denkmalschutz abgeklärt werden.
  • Kindergarten Paul und Paulinchen: Lüftungsanlage nur im Schlafraum der Krippe im 1. OG, Möglichkeiten werden im Rahmen der anstehenden Erweiterung mit Einbau einer Mensa geprüft und eingeplant
  • Mittelschule Bau III, Bau IV und AWO-Kiga: Einbau von rd. 30 dezentralen Lüftungsanlagen
  • Grundschule Bau I, Bau II und Mittagsbetreuung im UG: Einbau von rd. 30 dezentralen Lüftungsanlagen trotz anstehender Sanierung, Geräte werden nach der Sanierung weiterverwendet
  • Mittagsbetreuung Haus B: 2 Lüftungsanlagen im Bereich der großen Betreuungsräume
  • Containerprovisorien bleiben weitestgehend ohne Lüftungsanlagen

Somit kann zum großen Teil oder gänzlich auf mobile Luftreinigungsgeräte mit den damit verbundenen Lärmbelastungen (maximal zulässig wären in Klassenräumen 40 dB(A)) und hohen Unterhaltsaufwendungen verzichtet werden.

Zur Finanzierung stehen folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  • Mobile Luftreinigungsgeräte:        50 %, max. 1.750 € je förderfähigem Raum
(Förderung Freistaat Bayern)
 
  • Stationäre RLT-Anlagen:                80 % der förderfähigen Ausgaben
(Bundesförderung)                        (Planungskosten ebenfalls förderfähig)

max. 500.000 € je Einrichtung

Die Bundesförderung (Antragstellung bis 31.12.2021) kann an allen Einrichtungen des Marktes Kaufering im Bereich Schulen und Kindergärten in Anspruch genommen werden. Die jeweiligen Technischen Merkblätter sind dabei zu beachten (s. Anlagen).

Die Lüftungsanlagen werden als reine Zu- und Abluftanlagen ohne Umluftanteil betrieben, verfügen über Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung (bis zu 92 %) und sind über einen CO2-Sensor und Bewegungsmelder gesteuert. Eine zusätzliche Raumlüftung kann dadurch entfallen, im Sommer ist eine kontrollierte Nachtlüftung zur Abkühlung der Räume realisierbar. Brandschutzklappen sind nicht erforderlich, die RLT-Anlagen können über die BMA abgeschaltet werden.

Es ist vorgesehen, dass das für die Mittelschule beauftragte Planungsbüro die Planung der Lüftungsanlagen für den gesamten Gebäudekomplex der Grund- und Mittelschule und der Mittagsbetreuung Haus B übernimmt. So kann gewährleistet werden, dass eine durchgängige Planung und einheitliche Lösung mit einheitlichen Unterhalts- und Wartungsaufwendungen erzielt werden kann. Das Büro ist in der Lage, zeitnah die RLT-Anlagen zu planen und die Ausschreibungen vorzubereiten.

Zum derzeitigen Kenntnisstand ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

Schulen:
  • RLT-Anlagen Grundschule:                        450.000 €
  • RLT-Anlagen Haus B                                  30.000 €
  • Elektroinstallationen Grundschule:                  15.000 €
  • RLT-Anlagen Mittelschule:                                450.000 €
  • (Elektroinstallationen Mittelschule:                im Zuge der Sanierung)
  • Planungskosten                                        100.000 €

Gesamtkosten:        rd. 1.045.000 €
Förderung:                rd.    800.000 €
Eigenanteil:                rd.    245.000 €

Kosten Luftreinigungsgeräte mit HEPA 14 Filter:
Anschaffung 3600 Euro brutto (ein großes Gerät), Wartung je Gerät ca. 250 Euro pro Jahr

Die Umsetzung der Maßnahmen nach erfolgter Planung und Ausschreibung und unter Berücksichtigung von Lieferzeiten wird realistisch Anfang 2022 möglich sein. 

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro [Name] aus Passau auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages eine Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Vergütung abzuschließen. Die Auftragsvergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung des Marktgemeinderates, sobald das geprüfte Ausschreibungsergebnis vorliegt. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2022 entsprechend einzuplanen. Zudem besorgt die Verwaltung zeitnah zehn mobile Luftreinigungsgeräte.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahmen auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro [Name] aus Passau auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages eine Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Vergütung abzuschließen. Die Auftragsvergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung des Marktgemeinderates, sobald das geprüfte Ausschreibungsergebnis vorliegt. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2022 entsprechend einzuplanen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahmen auszuschreiben.

für die Kindergärten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro [Name] aus Passau auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages eine Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Vergütung abzuschließen. Die Auftragsvergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung des Marktgemeinderates, sobald das geprüfte Ausschreibungsergebnis vorliegt. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2022 entsprechend einzuplanen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahmen auszuschreiben.

für die Grundschule

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 4

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro [Name] aus Passau auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages eine Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Vergütung abzuschließen. Die Auftragsvergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung des Marktgemeinderates, sobald das geprüfte Ausschreibungsergebnis vorliegt. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2022 entsprechend einzuplanen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahmen auszuschreiben.

für die Mittelschule

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.10.2021 08:13 Uhr