Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 01.07.2020 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen. 
Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 01.07.2020 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020. 

Beschluss Bürger

Abschließender Beschluss:
1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2021, in welche die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2021 nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2021 08:13 Uhr