Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering; Projektstart


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 8

Sachverhalt Bürger

In den nächsten Jahren soll die Grundschule Kaufering generalsaniert und umfassend energetisch und technisch ertüchtigt werden. In enger Abstimmung mit der Schulleitung Fr. [Name] wurde eindringlich der Bedarf ermittelt und die möglichen baulichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Umsetzung neuer und modernerer Lernkonzepte erarbeitet. Der mittelfristige Bedarf von 16 – 18 Klassenräumen wurde inzwischen von Dr. [Name] rechnerisch und perspektivisch bestätigt und im Juli bereits dem Marktgemeinderat vorgetragen. 

Mit der Erstellung einer Vorstudie wurde das Büro [Name] Architekten aus Königsbrunn beauftragt, um die Möglichkeiten einer Sanierung und entsprechenden Erweiterung aufzuzeigen und zu beziffern.
Die Studie und erste Kostenschätzung ist als Anlage beigefügt und wird von Fr. [Name] in der Marktgemeinderatssitzung vorgetragen und erläutert.

Aufgrund des sehr engen Zeitplanes muss umgehend mit den EU-weiten VgV-Verfahren zur Beauftragung von Objekt- und Fachplanern (Objektplaner, Freianlagen, HLS, Elektro, Tragwerksplanung …) begonnen werden. Ziel soll eine mögliche Beauftragung zum Jahresende 2021 sein. Zur rechtskonformen Abwicklung der VgV-Verfahren soll eine geeignete Rechtsanwaltskanzlei oder ein geeignetes Architekturbüro gefunden werden. 

Zeitgleich sollte schon eine Schadstoffanalyse durchgeführt und die Bestandsunterlagen so gut wie möglich erstellt werden, damit die Planer unmittelbar nach Auftragserteilung beginnen können. 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die EU-weiten-VgV-Verfahren zur Beauftragung der benötigten Planer*innen durchzuführen und wird ermächtigt, ein geeignetes Büro zur rechtskonformen Abwicklung der Verfahren zu beauftragen.

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die Schadstoffanalysen und sofern nicht in Eigenleistung möglich, die Arbeiten zur Erstellung aller Bestandsunterlagen zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2021 08:13 Uhr