Grund- und Mittelschule; Glasfaseranbindung; Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.06.2021 ö 9

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering hat die Maßnahmen zur Glasfaseranbindung der Grundschule und Mittelschule heuer nach wiederholter Ausschreibung erfolgreich platzieren können. Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.

Vorausgegangen war ein erfolgloser Ausschreibungsversuch, der im Jahr 2019 aufgrund des Investitionsstopps der [Name] mit einem äußerst unwirtschaftlichen Angebot endete. Nun sind zwei wertbare Angebote form- und fristgerecht eingegangen. Ein Anbieter hat abgesagt und verwies auf die bereits vorhandene Infrastruktur mit den bereits jetzt möglichen hohen Transferraten im GBit-Bereich an einem Anschluss. 



Es ist geplant, sowohl der Grundschule als auch der Mittelschule einen exklusiven Glasfaseranschluss zu erstellen, der von jeder Schule individuell genutzt werden kann. 

Für den Glasfaseranschluss der Grundschule ist es so ausgeschrieben, dass die vorhandene Leerrohrstruktur der Fernwärme kostenfrei mitbenützt werden kann, der Anschluss für die Mittelschule muss neu errichtet werden.

Für die Maßnahme werden Zuwendungen in Höhe von 80 % der Kosten erwartet. 20 % der Kosten verbleiben beim Markt Kaufering. Als nächster Schritt werden die Zuwendungen beantragt, sobald die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt ist, kann der Auftrag erteilt werden. Die Auftragserteilung soll bis zum 30.06.2021 (Bindefrist) erfolgen. 

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zur Glasfaseranbindung der Grundschule und Mittelschule an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabeermächtigung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Zuwendungsgebers zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe vorgeplant und werden je nach Ausführungszeitraum in den Folgehaushalten ebenfalls vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2021 08:30 Uhr