Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling mit integriertem Landschaftplan, Nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling beschlossen.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.01.2019 wurde der Markt Kaufering als betroffenen Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt eine Stellungnahme wie folgt abzugeben:
„Der Markt Kaufering stimmt dem vorliegenden Planentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling grundsätzlich zu. Eine Prüfung eventuell relevanter Belange kann jedoch erst im Rahmen der Beteiligung zu den jeweiligen Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden, hierzu erfolgt jeweils gesondert eine Prüfung, bzw. Stellungnahme.“
Diese Stellungnahme wurde mit folgendem Hinweis der Kommunalwerke erweitert:
Ergänzend dazu möchten wir auf die Abwassermenge gem. § 3 Abs. 3 unserer Zweckvereinbarung vom 10.11.1992 hinweisen, in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist der vereinbarte Einwohnergleichwert entsprechend zu berücksichtigen“.
Der Gemeinderat Igling hat in der Sitzung vom 13.04.2021 dazu Stellung genommen (siehe Anlage).
Der Hinweis der Kommunalwerke wurde lt. dortiger Prüfung im aktuellen Planungsentwurfes/Begründung ausreichend berücksichtigt.

Im Fortgang des Verfahrens ergaben sich lt. Verfahrensunterlagen Erkenntnisse, bzw. Änderungen des Planstandes, aus denen sich die Notwendigkeit einer nochmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und somit auch des Marktes Kaufering ergibt.

Im maßgeblichen Fassungsentwurf vom 11.05.2021 wurde unter anderem die Fläche „Konzentrationsfläche für Windkraft“ an anderer Stelle dargestellt.
Flächendarstellungen in Flächennutzungsplänen haben für sich allein genommen (d.h. sofern sie noch nicht durch Bebauungspläne konkretisiert wurden) keinen Einfluss auf die Gültigkeit der 10 H-Regelung.

Aus Sicht der Verwaltung bleibt es weiterhin bei der in der Sitzung am 16.01.2019 getroffenen Einschätzung.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der nochmaligen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:

Der Markt Kaufering stimmt dem vorliegenden Planentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling grundsätzlich zu. Eine Prüfung eventuell relevanter Belange kann jedoch erst im Rahmen der Beteiligung zu den jeweiligen Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden, hierzu erfolgt jeweils gesondert eine Prüfung, bzw. Stellungnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2021 10:53 Uhr