Wegenutzungsvertrag mit der Lechwerke AG; Weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2021 ö 12

Sachverhalt Bürger

Zuletzt wurde mit der Lechwerke AG ein mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft getretener Wegenutzungsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie geschlossen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt zehn Jahre und verlängert sich um weitere zehn Jahre, wenn er nicht drei Jahre vor Ablauf gekündigt wird.

Sofern die automatische Verlängerung des Vertrags nicht erfolgen soll, muss die Kündigung des Vertrages bis spätestens 31.12.2021 erfolgen und im Anschluss daran ein neues Konzessionierungsverfahren gestartet werden.

Die Höhe der Konzessionsabgabe beträgt aktuell 1,32 ct/kWh im Hochtarif, 0,61 ct/kWh im Schwachlasttarif und 0,11 ct/kWh für Sondervertragskunden. Bei diesen Beträgen handelt es sich gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung um die maximal zulässigen Höchstbeträge für Konzessionsabgaben. Insofern kann auch bei Durchführung eines neuen Konzessionierungsverfahrens zukünftig kein höherer Erlös erzielt werden. 

Vielmehr müssten für ein Konzessionierungsverfahren Auswahlkriterien mit sachlichem Bezug zu der Konzession und dem örtlichen Netzbetrieb erarbeitet werden. Besondere Gewichtung sollen hierbei die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG (Sicherheit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltverträglichkeit, Erneuerbare Energien) erfahren.

Sofern der Marktgemeinderat von dem bestehenden Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen möchte, verlängert sich die Laufzeit des Wegenutzungsvertrages bis 31.12.2034. Nachdem die maximal zulässige Laufzeit eines Wegenutzungsvertrages 20 Jahre beträgt, ist für den Zeitraum ab dem Jahr 2035 zwingend ein Konzessionierungsverfahren durchzuführen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt vom bestehenden Kündigungsrecht zum 31.12.2021 keinen Gebrauch zu machen, wodurch sich der Wegenutzungsvertrag mit der Lechwerke AG bis 31.12.2034 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.12.2021 08:32 Uhr