Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit des Marktes Kaufering; a) Änderung der Richtlinien b) Gewährung von Dirigenten- und Chorleiterzuschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2022 ö 7

Sachverhalt Bürger

Zu a)
Dem Markt Kaufering liegen einige Zuschussanträge von verschiedenen Vereinen vor, welche bei Behandlung entsprechend den derzeit gültigen Vereinsförderrichtlinien abzulehnen wären. 
Betroffen sind insbesondere Anträge auf Investitionsförderungen von Vereinen, welche nicht unter die Kategorie „Sport“ fallen. Aktuell sehen die Förderrichtlinien nur eine Förderung nach den Sportförderrichtlinien oder die Förderung des Erwerbs von beweglichem Vermögen von Sportvereinen vor. 
Es stellt sich daher die Frage, wie mit Anträgen von Vereinen verfahren werden soll, welche nicht in diese Kategorie fallen (z.B. Musikverein).
Des Weiteren bereitet in der praktischen Handhabung der Förderrichtlinien der Begriff des „beweglichen Vermögens“ (siehe Ziffer 2.2.4) Probleme. Hier wäre eine klare Definition bzw. die Festlegung einer Wertgrenze wünschenswert.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushalt befasste sich in seiner Sitzung vom 01.12.2021 mit dieser Thematik und kam einstimmig überein, folgende, in der Anlage farblich hinterlegte Änderungen in den Vereinsförderrichtlinien vorzunehmen:

  • Punkt 2.2.4: Wertgrenze von 100 € pro förderfähigem Gegenstand.
  • Punkt 3.2.4: Klarstellung, dass die pauschale Jugendförderung auch für kirchliche Jugendgruppen gewährt wird.
  • Punkt 4.3: Klarstellung, dass die Regelungen des Punktes 2.2.4 auch für nicht sportausübende Vereine gelten.

Zu b)
Dem Markt Kaufering liegen Anträge auf Gewährung eines Dirigentenzuschusses (an Musikverein pauschal 2.000 €) sowie eines Chorleiter- und Notenzuschuss (an Gesangsverein, ein Drittel der nachgewiesenen Kosten ca. 700 €) vor. Diese Zuschüsse werden seit vielen Jahren (mindestens seit 2009, tendenziell eher schon länger) ausbezahlt, sind jedoch weder in den Förderrichtlinien aufgelistet, noch lässt sich der Ursprung dieser Zahlungen feststellen. Zur Klarstellung sollte der Marktgemeinderat daher der Fortführung dieser Praxis zustimmen. 
Der Ausschuss für Finanzen und Haushalt befürwortete in seiner Sitzung vom 01.12.2021 die Gewährung dieser Zuschüsse einstimmig.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat stimmt den vorgelegten Änderungen in den Vereinsförderrichtlinien zu. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Musikverein Kaufering einen jährlichen Dirigentenzuschuss in Höhe von 2.000 €, sowie dem Gesangsverein Kaufering einen Chorleiter- und Notenzuschuss in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.000 €, zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2022 12:58 Uhr