Änderung der Tarifordnung für die Benutzung der Sporthallen und anderer Räumlichkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2022 ö 8

Sachverhalt Bürger

Die aktuellen Nutzungstarife für verschiedene gemeindliche Räumlichkeiten wurden einer Überprüfung unterzogen (vgl. auch Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zum Haushaltsjahr 2020).

Kern der überarbeiteten Regelung bzw. Tarifordnung ist die künftige Einteilung der Nutzer in drei verschiedene Nutzergruppen.

Nutzergruppe 1:        Förderfähige Nutzungen 
(u.a. ortsansässige Vereine und gemeinnützige Einrichtungen)
Nutzergruppe 2:        Kostendeckende Nutzungen
                       (u.a. Betriebssportgruppen, Parteien, schulische oder 
ausbildungsrelevante Nutzungen)
Nutzergruppe 3:        Sonstige Nutzungen (u.a. kommerzielle Anbieter, geschlossene 
Veranstaltungen)

Die neu kalkulierten Nutzungstarife können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushalt befürwortete in seiner Sitzung vom 15.12.2021 das neue Tarifsystem bzw. die künftigen Nutzungstarife einstimmig.

Die neue Tarifordnung soll zum 01.03.2022 in Kraft treten.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt der überarbeiteten und als Entwurf beigefügten Tarifordnung für die Nutzung der Sporthallen und anderer gemeindlicher Einrichtungen zu. Die neue Tarifordnung soll zum 01.03.2022 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2022 12:58 Uhr