Vorlage der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2022 ö 7

Sachverhalt Bürger

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung nach ihrer Erstellung dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage soll dem Marktgemeinderat die Möglichkeit geben, vom Ergebnis des von der Verwaltung erstellten Jahresabschlusses Kenntnis zu erlangen.

Das Ergebnis des Jahres 2021 stellt sich wie folgt dar:

Weitere Erläuterungen und Einzelheiten können dem beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden, welchen jedes Mitglied des Marktgemeinderates zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung erhalten hat.

Gem. Art. 103 Abs. 2 GO hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 06.05.2020 aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet, welchem die Prüfung der Jahresrechnung obliegt (örtliche Rechnungsprüfung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und beschließt, die Jahresrechnung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung zu überweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 10:28 Uhr