Aufstellung des Bebauungsplanes "Lechfeldwiesen V", Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen V“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.04.2022 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 19.04.2022 bis einschließlich 04.05.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

In der Sitzung werden die verantwortlichen Architekten den aktuellen Planstand, bzw. die entsprechende Umsetzung im Bebauungsplanentwurf dem Marktgemeinderat kurz vorstellen.

Nach Erstellung der Sitzungsunterlagen ergaben sich nachfolgende Änderungen bzw. Ergänzungen zu der den Marktgemeinderäten vorliegenden Fassung (Satzung) des Bebauungsplans: 

  • A Festsetzungen: Punkt 4.5: 
Die Baulinien dürfen für vertikale Tragkonstruktionen der umlaufenden Balkone und für Maßnahmen des passiven Schallschutzes ausnahmsweise um max. 0,2m überschritten werden.

  • A Festsetzungen: Punkt 5.7:
Je Wohngebäude sind hauseingangsnah eine oberirdische Fahrradabstellanlagen mit einer maximalen Größe von 18 qm zulässig. Eine Überdachung der oberirdischen Fahrradabstellanlagen ist unzulässig.

  • A Festsetzungen: Punkt 6.8: 
Sichtschutzelemente an Terrassen und Balkonen sind in Farbe und Material einheitlich und analog zu den festen Sonnenschutzeinrichtungen auszuführen.

  • C Hinweise: Punkt 5 wird gestrichen

Beschluss Bürger

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Kenntnis.
2.        Es sind keine Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen eingegangen, die im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden müssen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Lechfeldwiesen V“ mit Begründung in der Fassung vom 01.06.2022 einschließlich der in der heutigen Sitzung vorgenommenen Änderungen.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Lechfeldwiesen V“ mit Begründung in der Fassung vom 01.06.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2022 10:44 Uhr