Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Löschwasserrückhaltung aufgrund zunehmender Elektromobilität; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö 6

Sachverhalt Bürger

Am 18.07.2022 wurde der Stand der aktuellen Planungen der Kommission vorgestellt. Dabei wurde erläutert, dass aufgrund der gut tragfähigen Kiese und einem hohen Grundwasserabstand von ca. 11 m unter GOK die aktuelle Planung in der Tiefgarage eine sickerfähige Pflasterung als Belag und eine Gründung der Wände und Stützen mit Streifen- und Einzelfundamenten vorsieht. Die Ausführung ist sowohl kostengünstig in der Herstellung als auch im Unterhalt.

Aufgrund der zunehmenden und zukünftig stärker wachsenden Elektromobilität wird allerdings das Risiko einer möglichen Verunreinigung des Grundwassers durch kontaminiertes Löschwasser steigen. 

Das hängt damit zusammen, dass bei Bränden von Elektrofahrzeugen das Löschwasser hochbelastet ist und nicht ohne fachgerechte Entsorgung in die Kanalisation laufen bzw. im Untergrund versickern sollte. Weiter kommt dazu, dass ein Vielfaches als bei einem herkömmlichen Fahrzeugbrand an Löschwasser benötigt wird, im Internet kann man dazu Angaben von 3000 – 11.000 Litern Wasser finden.

Nach einem möglichen Brandfall muss der betroffene Bereich saniert werden. Aufgrund der guten Durchlässigkeit unserer Kiesböden wird es bei einer Versickerung des Löschwassers im Bereich der Tiefgarage nahezu unmöglich sein, hier schnell genug zu handeln und einen dauerhaften Umweltschaden zu vermeiden. Das Problem ist bei oberirdischen Stellplätzen natürlich ähnlich, hier kann allerdings mit anderen Mitteln agiert werden.

Wir stehen daher vor der Entscheidung, die Tiefgarage als wasserdichte Wanne mit Stahlbetonwänden und einer Stahlbeton-Bodenplatte in WU-Bauweise auszuführen. Zusätzlich müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit im Brandfall die Türen zu den Häusern temporär, im Idealfall automatisiert, abgedichtet werden können, damit sich das Löschwasser auf der Bodenplatte sammeln kann. Das rückgehaltene Löschwasser kann dann anschließend abgepumpt und fachgerecht entsorgt werden.

Die Entscheidung muss nun vom Bauherren getroffen werden, ob hier eine Löschwasserrückhaltung in der Tiefgarage möglich sein soll. 

Es handelt sich dabei um eine rein freiwillige Leistung, da es keine bauordnungsrechtlichen Vorschriften dazu gibt.

Unsere Versicherung hat auf Anfrage folgendermaßen geantwortet:
die Problemtik bei Bränden von Elektrofahrzeugen ist in der Versicherungsbranche durchaus bekannt. Es gibt aber schlicht und einfach noch nicht genügend Schadenfälle, aus denen sich belastbare Daten über Umweltschäden, Mehrkosten usw. ableiten lassen. Daher hat die Versicherungsbranche derzeit keine konkreten Vorgaben, sondern nur Empfehlungen …. Auch der Gesetzgeber handelt im Regelfall nur, falls es tatsächlich zu untragbaren Zuständen durch kontaminiertes Löschwasser kommen sollte. Da vergehen oft 10 und mehr Jahre von der Problemerkennung bis zur Gesetzgebung. Derzeit bleibt es dem Bauherrn selbst überlassen, ob vorsorglich eine wasserdichte Abdichtung erstellt
werden soll oder ggf. erst bei einer Gesetzesänderung (bzw. konkreten Forderungen des
Versichereres) nachgebessert wird.“

Eine nachträgliche Abdichtung in der Tiefgarage ist mit heutigen Mitteln lt. Angabe unserer Planer nahezu unmöglich. 

Das Wasserwirtschaftsamt hat in diesem Punkt mangels gesetzlicher Vorgaben keine Empfehlung geben können, hat aber darauf hingewiesen, dass bei unserem kiesigen und sehr durchlässigen Untergrund kontaminiertes Löschwassers sehr schnell ins Grundwasser gelangen kann.

Die Feuerwehr hat mitgeteilt, dass es in Kaufering etliche gepflasterte Tiefgaragen in unmittelbarer Nähe zu LFW V bereits gibt.
Unsere Planer haben die als Anlage beigefügte Entscheidungshilfe ausgearbeitet. Diese sieht Mehrkosten in Höhe von rd. 1 Mio. € incl. Wartungsaufwand über 20 Jahre gerechnet vor. Die Kosten bedeuten Mehrkosten in Höhe von rd. 5.714 € je Stellplatz (1.000.000 € / 175). 

Die Tiefgarage mit Baugrube ist in der aktuellen Planung mit 4.018.001,90 € (KG 300-Baukonstruktion) kalkuliert und beinhaltet auch 102 Fahrradabstellplätze (s. untenstehende Stellplatzberechnung).

Seitens der Verwaltung tendieren wir aktuell zur wasserdichten Ausführung als die nachhaltigste und zukunftsfähigste Lösung, da wir nicht nur für die nächsten 10 Jahre bauen und eine spätere Nachrüstung mit heutigen Mitteln nahezu unmöglich ist. 

Der Zuwendungsgeber hat uns –bisher leider nur mündlich- signalisiert, dass die Mehrkosten voraussichtlich förderfähig sind, auch wenn die gesetzlichen Vorgaben es nicht zwingend erfordern.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet die Ausführung der Tiefgarage als wasserdichte Wanne und genehmigt die Mehrkosten in Höhe von rd. 1 Mio. €. Die Planung soll dahingehend geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Datenstand vom 24.10.2022 09:37 Uhr