Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Riebel"; Gemeinde Igling, Frühzeitige Beteiligung als sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 08.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 11.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Riebel“ beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Plangebiet:
Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Igling unter nachfolgendem Link eingestellt:
Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes befindet sich in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.
Der Anlass und die Planungsziele der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Riebel“ beinhalten jedoch keine Änderungen, die eine neue Beurteilung in Bezug auf die immissionsschutzrechtliche Situation oder das Entwässerungskonzept auslösen, bzw. erfordern.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Riebel“ der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Markt Kaufering nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Riebel“.
Seitens des Marktes Kaufering werden keine Anmerkungen oder Hinweise vorgebracht.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2023 10:18 Uhr