Vereidigung eines neues Marktgemeinderatsmitgliedes und Beschluss über Änderung der Geschäftsordnung des MGR


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2023 ö 5

Sachverhalt Bürger

Vereidigung eines neuen Marktgemeinderatsmitgliedes

Der vakante Platz wird nun anhand der Liste der Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 gefüllt. Lehnt der erste Listennachfolger die Übernahme des Amtes wirksam ab, wird der nächste Listennachfolger zur Erklärung aufgefordert. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis ein Listennachfolger nicht seine Ablehnung wirksam erklärt hat. Eine positive Erklärung, dass er das Amt annimmt ist nicht erforderlich.

Als erste Nachrückerin steht auf der Liste Frau Stephanie Rauch. Sie nahm mit Schreiben vom 22.05.2023 die Wahl aktiv und wirksam an und erklärte sich zur Ablegung eines Eides oder Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit. Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde und GLkrWG entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Nach Art. 31 Abs. 4 GO ist der Nachrücker in der ersten öffentlichen Sitzung nach seiner Zustimmung in feierlicher Form zu vereidigen. Der erste. Bürgermeister nimmt diesen Eid bzw. das Gelöbnis ab.

Eid:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

Gelöbnis:
Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

Gem. Art. 31 Abs. 4 S. 3 GO kann der Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ weggelassen werden.
Anpassung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat durch das Nachrücken von Frau Stephanie Rauch

Durch das Ausscheiden von Franz Triebel wurden verschiedene Positionen in Ausschüssen vakant. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN werden ihre Sitze in den Ausschüssen neu besetzen und daher schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit Bündnis 90 / DIE GRÜNEN die Änderung wie folgt vor:
Frau Rauch rückt in alle Positionen in den Ausschüssen an die Stelle von Herrn Triebel.

Sonst ergeben sich in der GO keine Änderungen. Daher wird nur die Änderung der Anlagen zur Geschäftsordnung beschlossen, siehe Anhang.

Beschluss Bürger

1)        Als Nachrücker und neue Marktgemeinderätin stellt der Marktgemeinderat die erste Listennachfolgerin Frau Stephanie Rauch fest.

2)        Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung der Anlagen zur Geschäftsordnung in der Besetzung der Ausschüsse im Sinne der angehängten neuen Fassung in der Version 1.4 mit Datum vom 14.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2023 08:28 Uhr