Kommunalwerke; Umschuldung von Kommunaldarlehen; Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung, hier: Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.10.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Zur Finanzierung der Maßnahme „Bau eines 1,2 MW BHKWs und Erweiterung des Fernwärmeleitungsnetzes im Bereich Höfle“ haben die Kommunalwerke am 06.05.2013 von der [Name] in [Name], ein Kommunaldarlehen in Höhe von 1.000.000,00 € (1. Teilabruf von 2.000.000,00 €) aufgenommen. 
Die Laufzeit des Darlehens betrug ursprünglich 20 Jahre und sollte am 15.05.2033 enden. Der Zinssatz von 1,41 v.H. war zunächst bis 15.08.2023 festgeschrieben.
Zum Zwecke der Zinsanpassung wurde das Darlehen mit einer Restschuld von 573.526,00 € fristgerecht zum Ablauf der Festzinsperiode am 02.08.2023 gekündigt.
Für die Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung der noch bestehenden Darlehensrestschuld sind entsprechende Angebote für eine 9,75-jährige Laufzeit mit einem Festzinssatz bis zum Laufzeitende bei der bisherigen Darlehensgeberin sowie bei diversen Banken eingeholt und folgende Angebote abgegeben worden:

Bieter 
Zinssatz nominal
Angebotsgültigkeit
[Name]
3,59 %
04.08.2023
Nr. 2
3,61 %
14.08.2023
Nr. 3
3,68 %
01.08.2023
Nr. 4
3,68 %
28.07.2023
Nr. 5
3,79 %
28.07.2023

Da gegenwärtig beim Zinsniveau eine steigende Tendenz zu beobachten ist und die nächste Sitzung des Marktgemeinderates erst am 20.09.2023 vorgesehen war, hat der 1. Bürgermeister die Vergabe als dringliche Anordnung (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 Geschäftsordnung)

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt die Umschuldung der Darlehensrestschuld in Höhe von 573.526,00 € im Zuge einer dringlichen Anordnung für unaufschiebbare Geschäfte (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 Geschäftsordnung) an die [Name] zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2023 10:47 Uhr