Bauantrag, Fl.Nr. 2011/0, Bayernstraße 1, Neubau Feuerwehrgerätehaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Die Fl.Nr. 2011/0 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ für den der Marktgemeinderat am 13.07.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat. Der Entwurf wurde in der Sitzung am 12.07.2023 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 11.09.2023.

Im Rahmen des Verfahrens wurden weder von den Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch der Öffentlichkeit Stellungnahmen/Einwendungen vorgebracht, durch die das geplante Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen würde (formelle und materielle Planreife).
Der Satzungsbeschluss wurde in der heutigen Sitzung vom Marktgemeinderat gefasst. 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ werden vom Antragsteller (Markt Kaufering) schriftlich anerkannt, die Erschließung ist gesichert.

Das Vorhaben ist demnach gem. § 33 BauGB während der Planaufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ zulässig, da alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Beschluss Bürger

Das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Datenstand vom 29.01.2024 16:31 Uhr