Sporthalle; Errichtung einer PV-Anlage als Einspeiseanlage und zum Eigenverbrauch; Vorstellung Planung; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 5

Sachverhalt Bürger

Der Tagesordnungspunkt wurde zuletzt in der Dezembersitzung 2023 des Marktgemeinderates abgesetzt und soll nun in der Märzsitzung behandelt werden.

Die Planungsphase für die PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle ist soweit abgeschlossen. Im Rahmen einer Präsentation durch das Ingenieurbüro Lutzenberger werden die Ergebnisse vorgestellt. Im Weiteren erfolgt nun die Ausschreibung und Realisierung der Anlage.

Die aktuelle Planung sieht 175 kWp und einen Speicher von 33 kWh vor. Das ist etwas weniger als in der finalen Ausarbeitung des KUB, aber im Wesentlichen der bestehenden elektrischen Anlage geschuldet, die ansonsten aufwendig erweitert werden müsste. So sollte es dann auch vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

Die Anlage muss aufgrund der installierten Leistung von über 100 kWp mit der Überschusseinspeisung in die sog. Direktvermarktung. Damit hatten wir bis heute noch nie etwas zu tun und erst gegen Jahresende nähere Informationen seitens der LEW erhalten. 

Für den eingespeisten Strom benötigen wir nun einen Stromhändler, z.B. die [Name]. Der Stromhändler vermarktet unseren überschüssigen Strom an der Börse zu einem stündlichen Spotmarktpreis (s.netztransparenz.de). Dafür bekommt der Händler eine Pauschale von ca. 360 €/a und eine zusätzliche Vergütung von rd. 8 € / kWp/a, die vom Ertrag abgezogen werden müssen. Sollte der Ertrag unter einen gewissen Sockelbetrag aus der EEG-Förderung fallen, kann die Marktprämie vom Netzbetreiber in Anspruch genommen werden, welche die Differenz zur EEG-Förderung in etwa ausgleicht. Für unsere geplante Anlage bedeutet dieser „anzulegende Wert“ eine mittlere Vergütung von 6,85 ct/kWh bei 60 kWp, von 6,43 ct/kWh bei 100 kWp und von 6,56 ct/kWh bei 175 kWp installierter Leistung. Davon sind die Pauschalen des Stromhändlers wie oben beschrieben abzuziehen, sodass wir in unseren Wirtschaftlichkeitsberechnungen die erzielbare Einspeisevergütung weiter reduzieren mussten (s. Anlagen). Im Ergebnis sind rd. 6 ct. Einspeisevergütung zu erwarten.

Wir können leider nicht vorhersagen, wohin sich der Spotmarktpreis im Laufe der nächsten 20 Jahre hinentwickeln wird und müssen konservativ davon ausgehen, dass nicht mehr als der Sockelbetrag abzgl. der Stromhändlerkosten erzielbar ist. Die Preise sind ja aktuell eher rückläufig.
 
Die verschiedenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen nun deutlich, dass nur eine auf Eigenverbrauch optimierte Anlage aktuell für einen 20-jährigen Betrachtungsraum wirtschaftlich sinnvoll ist. 
Dazu kommt noch, dass der Markt Kaufering die Anlage fremdfinanziert errichten muss. Kommunalkredite für eine 20-jährige Laufzeit liegen aktuell bei einem Zinssatz von 3,1 %. Wir haben unsere Wirtschaftlichkeitsberechnungen diesbezüglich auch nochmal aktualisiert, der geringere Zinssatz führt aber nur zu einer unwesentlichen Verbesserung (s. Anlagen).

Seitens der Verwaltung sehen wir es daher als unsere Pflicht, den Marktgemeinderat darauf aufmerksam zu machen und entscheiden zu lassen. Seitens der Verwaltung würden wir mit diesem Wissen tatsächlich eine Anlage mit 60 kWp und 33 kWh Stromspeicher bevorzugen. Es ist uns dabei sehr wohl bewusst, dass dies eine rein wirtschaftliche Betrachtung ist. Es ist aber im Gegenzug auch keine gemeindliche Pflichtaufgabe, überschüssigen Strom zu produzieren, der sich wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Eine Spekulation auf höhere Erträge bei der Direktvermarktung mit der großen Dachanlage dürfte kreditfinanziert auch nicht zulässig für eine Gemeinde sein. 

Der Sachverhalt wurde ebenfalls in nicht öffentlicher Sitzung des KUB am 24.01.2024 behandelt. Im Ergebnis haben wir uns dort auf eine Anlage mit 75 kWp und 33 kWh Speicher als ersten Schritt verständigt. Nach einem Jahr Wartezeit (um die Direktvermarktung zu umgehen) soll eine zweite Anlage für das Jahr 2025 angedacht werden, die dann nach Variantenuntersuchungen z.B. als Volleinspeiser, zur Brauchwassererwärmung oder zur Fernwärmeeinspeisung dienen könnte.

Die neuen PV-Anlagen auf Gebäudedächern des Marktes Kaufering wie z.B. Sporthalle, Schule, Kindergärten usw. dienen zur Deckung des Eigenstromverbrauchs und verbleiben sowohl von der Investition als auch vom Unterhalt beim Markt Kaufering. Die steuerliche Komponente wird über die Kommunalwerke abgewickelt. 
Die Anlage soll nun im Laufe des Jahres 2024 errichtet werden. Folgender Rahmenterminplan ist vorgesehen:
  • Ausschreibung bis März/April 2024
  • Auftragserteilung Mai/Juni 2024
  • Bau ab Juli/August 2024
Fertigstellung/Inbetriebnahme September 2024 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat genehmigt die vorliegende Planung. Im ersten Schritt soll eine PV-anlage mit 75 kWp und 33 kWh Batteriespeicher zum Eigenverbrauch errichtet werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2024 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 08:52 Uhr