Heute soll es nun konkret, darum gehen, ob ein Neubau notwendig ist und den Bedarf Stand heute darzustellen. Den Blick in die mögliche Zukunft haben wir mit dem Gutachten von [Name] aus dem Jahr 2021 bereits vollzogen.
Die notwendige Beschlusslage für einen Neubau wird dann im April / Mai in den Marktgemeinderat eingebracht.
Bestand und Bedarf
1)Containerprovisorium – 2 Krippengruppen (24 Kinder)
Dieses Provisorium wurde 01/2022 genehmigt, befristet bis 08/2023. Die Verlängerung der Befristung wurde bis 08/2025 beantragt und genehmigt. Es handelt sich bautechnisch um ein Provisorium, welches nicht auf Dauer ausgelegt ist. Ob eine weitere Verlängerung möglich wäre, ist offen.
2) Sanierung Paul&Paulinchen
Hier ist eine komplette Auslagerung der KiTa notwendig, da die umfangreiche Sanierung im laufenden Betrieb oder während der wenigen Wochen Schließzeit kaum möglich ist.
Eine Vorstellung der mit der Kindergartenleitung und –aufsicht abgestimmten Planung erfolgt voraussichtlich in der Marktgemeinderatssitzung im Mai 2024.
Die wesentlichen Maßnahmen betreffen den Umbau und die Erweiterung zu einer komplett ebenerdigen Nutzung des Kindergartens mit:
- gemeinsamem Eingang und kleinem Erweiterungsbau für Leitung im Osten.
- Erweiterung der Mensa im Westen
- neuer Lieferanteneingang von Norden
- kleiner Erweiterungsbau für Hausmeister, Kinderwägen, Abfallbehälter … im Nord-Osten
- geschlossener Innenhof als Erweiterung des Raumprogramms
- Räume im OG als Lagerflächen.
- Allgemein verschiedene Nutzungsanpassungen der Räume
- Großzügige Auslichtungsarbeiten im Gartenbereich und Neubepflanzung, auch zur Abgrenzung eines kleinen Spielbereichs für die Jüngsten
Eine belastbare Kostenschätzung liegt derzeit noch nicht vor. Bisher gingen wir von rd. 1,62 Mio. € gemäß Projektplanung aus, was sich aber entsprechend des grundsätzlichen Sanierungsbedarfs und unter Berücksichtigung etwaiger Fördermittel noch anders darstellen kann. Die Umsetzung soll im Kindergartenjahr 2025/26 erfolgen.
3) KiTa Bestands- und Bedarfszahlen, Stichtag 20.02.2024
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Betreuungsplätze
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Krippe
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Regelgruppe
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Kinderhaus Don Bosco
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24
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75
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Kinderhaus Mariä Himmelfahrt
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30
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100
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Kinderhaus Paul und Paulinchen
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12
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75
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Kindergarten St. Johann
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0
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50
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Ev. Kinderkrippe (Container)
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24
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0
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Kindertagestätte Sonnenkäfer
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2
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18
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Waldkindergarten (U3 ab 2J, Spielgruppe)
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12
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24
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Waldorfkindergarten
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0
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25
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Dies sind die aktuell genehmigten Maximalplätze in den Kauferinger KiTas.
Regelplätze: 367
Krippenplätze: 104
Diese maximalen Kapazitäten müssen aber bereinigt werden aufgrund verschiedener Gegebenheiten.
367 Regelplätze
abzgl.:
WaldorfKiTa -25 – kein Defizitvertrag
AWO hälftig aufgrund der Hilti-Belegung -9 (Kooperation mit HILTI)
WaldKiGi nur anteilig (8 Kinder) -16 (anteiliger Defizitvertrag)
DonBosco: 10 Inklusionskinder, daher Reduzierung der Kapazitäten-20
St. Johann: 3 Inklusionskinder, daher -6
5 U3 Plätze, Absenkung um je einen Platz: -5
ergibt 286 mögliche Regelplätze
Zur Info die Gastkinder, dies gleicht sich in etwa aus mit Kinder aus Kaufering in Fremdgemeinden:
Gastkinder: 15
Kinder in anderen Gemeinden:
2022: 14, 2023: 11
104 Krippenplätze
abzgl.: WaldKiGa nur anteilig -6
ergibt: 98
Für i-Kinder wird erhöhte Förderung gewährt, der Gewichtungsfaktor liegt bei 4,5 oder höher.
Gemeldete Kinder in Kaufering, Stand 20.02.2024, geboren in folgenden Zeiträumen:
09-12/2023
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01-08/2023
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27
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57
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09-12/2022
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01-08/2022
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28
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61
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09-12/2021
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01-08/2021
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34
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63
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09-12/2020
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01-08/2020
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38
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66
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09-12/2019
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01-08/2019
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31
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68
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09-12/2018
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01-08/2018
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31
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71
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Kinder, die zwischen 09/2017 und 08/2020 geboren sind, können derzeit in die Regelgruppe (3-6 Jahre) gehen. Die ältesten Kinder, Jahrgang 2017, sind bereits 6 Jahre alt, waren aber zum KiTa Beginn im September 2023 noch 5 und damit zu jung für eine Einschulung (Regelfall). Die Kinder, geboren 2017 bis 08/2018 kommen im September 2024 in die Schule.
Es könnten demnach aktuell eigentlich 304 Kinder, die in den oben genannten Zeiträumen geboren sind, in die Regelgruppen gehen – bei einem Platzangebot von 286 Plätzen. Wir sind in der vorteilhaften Situation, dass diese nicht versorgten Kinder ihren Anspruch nicht geltend machen oder derzeit bei Tagesmüttern oder anderweitig untergebracht sind.
Es zeichnet sich aber nach Rückmeldung der KiTa’s ab, dass im September nicht alle Regelkinder, die derzeit sich angemeldet haben, untergebracht werden können.
Im Krippenbereich sind die Geburtenzahlen von 09/2020 bis 08/2022 derzeit relevant. Hier wären demnach 196 Kinder in den Krippen unterzubringen, wenn die Nachfrage und der Bedarf angemeldet wird – bei einem Platzangebot von 98 Plätzen. Im Krippenbereich sind wir dank des Provisoriums gut aufgestellt, die Plätze für September 2024 sollten ausreichend sein. Stand heute sind aber alle Krippenplätze belegt und bereits Kinder auswärts untergebracht (zur Unzufriedenheit der Eltern).
Die Geburtenzahlen sind leicht rückläufig, gleichwohl darf man Zuzüge und v.a. Lechfeldwiesen V nicht außer Acht lassen. Nach Auskunft aus dem Bauplanungsamt findet in Kaufering eine Nachverdichtung mit jungen Paaren und Familien statt. Hier ist weiter mit einem Zuzug von Kindern zu rechnen. [Name] rechnet durch Lechfeldwiesen V mit einem Zuwachs von 6 Kindern im Krippenbereich und von 23 Kindern im Regelbereich – jeweils ohne Puffer (Seiten 25 und 28 des Gutachtens). Hier kann der Bedarf ab Einzug LFW V (2026) nochmals ansteigen.
Eine konservative Betrachtung schadet sicherlich nicht. Nach Aussagen von Herrn [Name] (StMAS) und [Name] bewährt es sich, bei der Planung einen Puffer von ca. 10 % miteinzuplanen um auf ggf. Zuzüge oder höheren Zulauf der Krippen reagieren zu können.
Ergebnis:
Mit einem Puffer von 10% würden uns bis 2026 und dem damit verbundenen Einzug von Lechfeldwiesen V 60-70 Plätze fehlen im Regelbereich, im Krippenbereich wird der Bedarf bis 2026 nur leicht steigen, wobei wir die beiden Gruppen aus dem Provisorium langfristig in einem Bestandsbau unterbringen müssen.
MiniKiTa:
In einer Mini-Kita dürfen maximal 12 Kinder (U3, Ü3 und Schulkinder) gleichzeitig betreut werden. Die Anzahl der Betreuungsverhältnisse ist, wie in einer regulären Einrichtung, nicht begrenzt. Die Räumlichkeiten müssen den baurechtlichen Vorgaben für eine Kindertageseinrichtung entsprechen.
Vorteil:
Neben den üblichen pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften können Kindertagespflegepersonen im Rahmen des Modellprojekts nach den notwendigen Zusatzqualifikationen (§ 17 Absatz 1 AVBayKiBiG) in Mini-Kitas als pädagogische Ergänzungskräfte im Anstellungsschlüssel berücksichtigt werden - Ergänzungskraft Mini-Kita erlaubt.
Räumlichkeiten müssen hier aber gleichfalls wie bei einer KiTa ausgestaltet sein und gestellt werden.
In der kommenden Sitzung geht es sodann konkret um einen Neubau, sobald alle Möglichkeiten erarbeitet wurden und die vorbereitenden Gespräche abgeschlossen und die Ergebnisse der heutigen Diskussion eingeflossen sind.