Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung rückwirkend zum 01.01.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 11.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Markt Kaufering erhob bislang seine Abwassergebühren auf Basis des sog. „Frischwassermaßstabs“. Im Rahmen eines im Jahr 2022 abgeschlossenen Widerspruchsverfahren wurde festgestellt, dass der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Verhältnis zu den Gesamtkosten nicht mehr unerheblich ist. Es wurde die 12%ige Erheblichkeitsgrenze überschritten. Der Gebührenteil unserer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Kaufering vom 12.12.2019 (BGS/EWS) ist daher unwirksam. In Folge muss der Markt Kaufering eine sog. „gesplittete Abwassergebühr“ einführen.
Da sich die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr aufgrund deren Komplexität nicht kurzfristig realisieren hat lassen, hat der Markt zum 01.01.2023 neu kalkuliert und einen dreijährigen Kalkulationszeitraum bis 31.12.2025 gewählt. Es wurde eine sog. „abgestufte Gebühr“ in die BGS/EWS aufgenommen. Gegen die Abrechnung für das Jahr 2023 lagen uns erneut Widersprüche vor, über die das Landratsamt Landsberg am Lech als Widerspruchsbehörde entscheiden musste. Das Landratsamt Landsberg am Lech hat wiederum um eine rechtliche Einschätzung von der Regierung von Oberbayern gebeten.
Die Regierung von Oberbayern ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zwingend eine gesplittete Abwassergebühr festzusetzen ist. Mit der Einführung einer abgestuften Gebühr für Grundstücke mit und ohne Niederschlagswassereinleitung wird dieser Anforderung nicht Rechnung getragen. Eine abgestufte Gebühr ändert nichts an der fortbestehenden rechtlichen Fehlerhaftigkeit der Gebührensatzung.
Um die Gebühren der begründeten Widersprüche erheben zu können, ist das Satzungsrecht der BGS/EWS rückwirkend zum 01.01.2021 zu erlassen. Für die Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr ist der Kalkulationszeitraum von 2025-2028 festgesetzt worden.
Folgende Gebühren werden für das Einleiten von Abwasser in die BGS/EWS aufgenommen:
- Für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2024 beträgt die Einleitungsgebühr
- für Schmutzwasser 1,60 €/m³
- für Niederschlagswasser 0,34 €/m²
Für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2028 beträgt die Einleitungsgebühr
- für Schmutzwasser 1,81 €/m³
- für Niederschlagswasser 0,20 €/m²
Die BGS/EWS wird als Tischvorlage am Sitzungstag vorgelegt.
Beschluss Bürger
Die vorgeschlagene Kalkulation und daraus resultierenden Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt die beiliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung rückwirkend zum 01.01.2021 sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen. Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.01.2025 12:17 Uhr