Ortsentwicklung; Standortkonzept Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Markt Kaufering will den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben. Jedoch soll der sparsame Umgang mit Flächen und der Schutz der landwirtschaftlichen Betriebe nicht außer Acht gelassen werden. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sind soweit als möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Auch Flächen mit Erholungsfunktion, Bedeutung für die Wasserwirtschaft, den Klimahaushalt und den Biotopverbund sowie Schutzgebiete sollen von Freiflächen-PV-Anlagen freigehalten werden.
Das vorliegende Standortkonzept für Freiflächen-PV-Anlagen lokalisiert anhand objektiver Beurteilungskriterien geeignete Flächen im Gemeindegebiet und schließt ungeeignete Flächen aus. Die anzuwendenden Kriterien berücksichtigen neben wesentlichen Ausschlussgründen auch diejenigen Aspekte, welche die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage erschweren oder begünstigen können.
Die Gemeinde beabsichtigt künftige Freiflächen-PV-Anlagen auf geeignete und gut erschlossene Standorte zu konzentrieren und vorbelastete Standorte zu bevorzugen.
Darüber hinaus wird auf Ziffer 2 des Erläuterungstextes zum Standortkonzept verwiesen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt das vorliegende „Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“.
Der Grundsatzbeschluss vom 10.02.2021 „Bauleitplanungen für erneuerbare Energien (Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und Geothermie) werden nur eingeleitet, wenn ausschließlich der Markt Kaufering Vorhabensträger ist.“ bleibt weiterhin gültig.
Die Verwaltung/Kommunalwerke werden beauftragt, mögliche Rahmenbedingungen zur Realisierung von Freiflächen PV-Anlagen zu prüfen und dem Marktgemeinderat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Datenstand vom 26.05.2025 16:37 Uhr