Aufstellung des Bebauungsplanes "Bahnäcker"; Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnäcker“ gefasst.
Planungsziele sind
- Schutz des Landschaftsbildes (u.a. keine durchgehenden PV-Anlagen)
- Schutz der ortsansässigen Landwirte
- Erhalt von landwirtschaftlichen Böden mit überdurchschnittlicher Bonität für die Nahrungsmittelproduktion
- Ausreichend uneingeschränkt geeignete Potenzialflächen für Freiflächen-PV-Anlagen an anderer Stelle im Gemeindegebiet
- Konzentration auf die uneingeschränkt geeigneten Flächen
Zur Sicherung der Planungsziele im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnäcker“ ist der Erlass einer Veränderungssperre als Satzung notwendig.
Die beiliegende Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB vorliegen.
Zur Sicherung der Planungsziele wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnäcker“ der Erlass einer Veränderungssperre als Satzung (siehe Anlage) beschlossen (§ 16 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
Datenstand vom 26.05.2025 16:37 Uhr