Ausbau der Einmündung der Kreisstraße LL22 in die Kreisstraße LL20 in der OD Kaufering; Kreuzungsvereinbarung; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der für heuer geplante Kreuzungsumbau der Einmündung der Kreisstraße LL22 in die Kreisstraße LL20 soll spätestens bis Ende Oktober 2025 baulich fertiggestellt sein.
Im Zuge der Planungsvorbereitungen und Abstimmungen mit dem Landratsamt hat sich der Landkreis entschieden, gleichzeitig Asphaltschichten im Bereich der Ausbaumaßnahme bis zum Kreisverkehr im Norden Kauferings herzustellen bzw. zu erneuern.
Die Gemeinschaftsmaßnahme wird federführend vom Markt Kaufering durchgeführt und die Kosten anteilig auf die Vertragsparteien umgelegt. Das gilt sowohl für die Baukosten als auch für die Planungskosten. Eigene Verwaltungskosten werden gegenseitig nicht in Rechnung gestellt.
Eine entsprechende Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die Kreuzungsvereinbarung muss beschlussmäßig zuerst beim Markt Kaufering behandelt werden, bevor die Vereinbarung im Kreistag behandelt wird.
Der Entwurf und der Planungsumgriff ist anhand der beigefügten Unterlagen (Lageplan M 1:1000 und Markierungsplan m 1:250 ersichtlich) und kann in der Sitzung bei Bedarf erläutert werden. Die reinen Baukosten wurden folgendermaßen beziffert:
- Anteil Markt Kaufering rd. 200.000 €
- Anteil Landkreis rd. 400.000 €
Dabei trägt der Markt Kaufering nur alle Kosten, die durch den Anbau der Abbiegespur und den Kreuzungsumbau bedingt sind. Der Landkreis trägt alle übrigen Kosten der Oberbauverstärkungen und Deckenerneuerungen (s. Lageplan 1:1000).
Es ist geplant, die Baumaßnahme Ende Mai 2025 auszuschreiben, sodass der Auftrag in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.07.2025 vergeben werden kann.
Beschluss Bürger 1
Der Marktgemeinderat stimmt der Vereinbarung über den Ausbau der Einmündung der Kreisstraße LL 22 in die Kreisstraße LL 20 in der OD Kaufering zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 2
Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf des Ing.-büros [Name] zu, der Bestandteil der Vereinbarung wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 3
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baumaßnahme auszuschreiben. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 13000.95000 und HHSt. 13000.94200 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die anteiligen Kosten des Landkreises werden immer zeitnah an den Landkreis weiterverrechnet, sodass der Haushalt des Marktes Kaufering nicht zusätzlich belastet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2025 16:37 Uhr