Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

In den letzten Jahren wurden die kommunale Strombeschaffung über Bündelausschreibungen durch die Fa. [Name] in Bayern durchgeführt. Nachdem es zuletzt Schwierigkeiten bei der Beschaffung und Bereitstellung von Strom gegeben hat, musste ein neues Verfahren gefunden werden. Der Bayerische Gemeindetag hat dazu eine eigene Gesellschaft gegründet [Name], die den Zuschlag für die Vorbereitung und Durchführung von zukünftigen Bündelausschreibung erhalten hat und die sich neben dem Strombedarf auch auf den Bereich Gas erstreckt. Die Bündelausschreibung umfasst alle Abnahmestellen des Marktes Kaufering ohne den Eigenbetrieb Kommunalwerke Kaufering, der gemäß interner Absprache selbstständig die Bündelausschreibungen veranlasst.

Zu Beschluss 1:
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile: 
Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird. 
Die [Name] hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der [Name] den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der [Name] für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal [Name]. 
Grundlage für die Leistungen der [Name] ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der [Name] sind auf der Landingpage abrufbar.
Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle). 
Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca.1.720 Euro netto für Strom und ca. 595 Euro netto für Gas. 
Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt). 

Zu Beschluss 2:
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die [Name] bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der [Name], [Name] werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.
WICHTIGER HINWEIS: Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.
Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden.

Zu Beschluss 3:
Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll. 
WICHTIGER HINWEIS: 
Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die [Name] aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich. 

Zu Beschluss 4:
Die [Name] erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der [Name] unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.
WICHTIGER HINWEIS: 
Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt. 

Zu Beschluss 5:
Durch die Anweisung, dass die [Name] eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der [Name] als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der [Name] oder der [Name] lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren. 
Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).

Zu Beschluss 6:
Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die [Name] die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die [Name] eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.

Beschluss Bürger

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit der [Name] den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal [Name] abzuschließen.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, der [Name] die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
3.        Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die [Name] und die [Name] folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden 
4.        Der Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage des mit der [Name] abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden. 
5.        Die [Name] wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet. 
6.        Die Verwaltung wird beauftragt, der [Name] für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2025 16:43 Uhr