Nichtöffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 13.07.2016
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „B 17 alt Teil II“ vom 22.04.2015
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 22.04.2015 wurde für die beiden Grundstücke Fl.Nr. 1583 und 1584 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „B 17 alt Teil II“ gefasst.
Die damaligen Planungen umfassten beide Grundstücke, es war eine gemeinsame Bebauung, bestehend aus Geschossbauten mit Mischnutzung und einer Hausgruppe für Wohnen vorgesehen.
Die beiden Vorhabensträger haben dem Markt mit Schreiben vom 04.04.2016 mitgeteilt dass diese gemeinsame Planung nicht mehr weiterverfolgt wird.
2. Neuer Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „B 17 alt Teil II“
Aktuell liegt ein Bebauungsvorschlag vor, in dem nur die Fl.Nr. 1583 überplant werden soll. Das Grundstück mit der Fl.Nr. 1583 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“.
Nach den derzeit gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung (Baufenster, GFZ und Vollgeschosse) ergibt sich derzeit nur die Möglichkeit einer Bebauung mit einem zweigeschossigen Einzelhaus
Im Umfeld des Grundstückes wurden in den letzten Jahren bereits einige Teilflächen durch Bebauungsplanänderungen moderat nachverdichtet.
Das Grundstücke Fl.Nr. 1583 bietet sich durch die zentrale Lage ebenfalls für eine Nachverdichtung an, die durch die bisherigen Festsetzungen nicht möglich ist.
Die beabsichtigten Planungen für die Fl.Nr. 1583 beinhalten eine reine Wohnbebauung in Form von 4 Häusern in Reihe mit einem innenhofähnlichen Garten, die Garagen sind am und im Gebäude angeordnet.
Die Schallschutzmaßnahmen sind bei den vorliegenden Planungen, vorbehaltlich einer entsprechenden schalltechnischen Untersuchung, ausschließlich im Wege des passiven Schallschutzes geplant, eine Lärmschutzwand oder eine „Riegelbebauung“ an der Westseite zur LL 20 (ehem. B17) ist nicht vorgesehen.
Die Anbauverbotszone zur LL 20 (ehem. B17) beträgt 10 m, dieser Streifen bleibt frei von Nutzungen und wird entsprechend bepflanzt.
Die Erschließung des Grundstückes für PKW`s erfolgt durch einen neu zu erstellenden „Aufstellbereich“ auf der LL 20 (siehe Anlage).
Die Erschließung für Fußgänger soll in Richtung Süden mit Anbindung an der Hiltistraße erfolgen. Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die notwendige Breite des Gehweges noch einmal detailliert geprüft und die Erschließung für Fußgänger ist auf diesem Weg möglich (siehe Anlage).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „B 17 alt Teil II“ ist in der Anlage dargestellt und umfasst die Fl.Nr. 1583, er ersetzt in seinem Geltungsbereich den bisherigen Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“.