Bauleitplanverfahren; Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Nord IV"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 12.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 17.01.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord IV“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung sind Regelungen über die Zulässigkeit von Wintergärten und Terrassenüberdachungen und der Errichtung von Terrassensichtschutzeinrichtungen im Bereich der Reihen- und Doppelhäuser.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „4. Änderung Nord IV“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.01.2018 bekannt gemacht und der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 02.02.2018 bis einschl. 20.02.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.
Beschluss Bürger
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.03.2020 08:47 Uhr