Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet zur Verwertung u. Behandlung v. Abfällen u. sonstigen Stoffen",Gemeinde Igling, Frühzeitige Beteiligung als sonstiger Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.


In der öffentlichen Sitzung des Markgemeinderates am 14.11.2018 wurde der Marktgemeinderat durch die Geschäftsleitung der Firma [Name] vorab über die Planungen informiert.

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes befindet sich unmittelbar an der Gemarkungsgrenze, bzw. in direkter Nähe zum bebauten Gemeindegebiet von Kaufering. Es ist deshalb sicherzustellen, dass durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ Belange des Marktes Kaufering nicht berührt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, dass die vorliegenden Planungen wie folgt geprüft und ggf. entsprechend ergänzt werden:

-        immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet Kaufering
-        Entwässerungskonzept mit Prüfung der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering
-        zu erwartenden Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ wie folgt Stellung:

Der Markt Kaufering bittet um Prüfung und Berücksichtigung folgender relevanter Belange:
-        immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet Kaufering
-        Entwässerungskonzept zu Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung mit Prüfung der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering unter Angabe aller vorhandenen, bzw. zu erwartenden Schadstoffen
Falls eine Einleitung von Abwasser in die Kläranlage Kaufering erfolgt, sind Angaben zur prognostizierten Abwassermenge und die Sicherstellung und Beschreibung der Abwasserqualität erforderlich um mögliche Auswirkungen auf den Betrieb der Kläranlage Kaufering beurteilen zu können. Ggf. sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf mit aufzunehmen
-        zu erwartenden Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen
-        Es ist zu prüfen und sicher zu stellen falls Abwasser direkt oder indirekt der Kläranlage Kaufering zugeführt werden, dass diese wegen gefährlicher Stoffe dort keine zusätzlichen Reinigungsstufen oder – prozesse erfordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2020 08:47 Uhr