Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehrhaus" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im Bereich des derzeitigen Containerplatzes an der Bayernstraße/Augsburgerstraße zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“ im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB, aufgestellt. 
Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus““ zusammen mit der Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2022 10:41 Uhr