Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehrhaus" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 13.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Kaufering) | Sitzung des Marktgemeinderates | 13.07.2022 | ö | beschliessend | 4 |
Sachverhalt Bürger
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im Bereich des derzeitigen Containerplatzes an der Bayernstraße/Augsburgerstraße zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“ im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB, aufgestellt.
Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus““ zusammen mit der Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2022 10:41 Uhr