Aufstellung des Bebauungsplanes "Neubau Feuerwehrhaus", Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 13.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.07.2022 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 27.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Beschluss Bürger

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Kenntnis.
2.        Es sind keine Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen eingegangen, die im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden müssen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrhaus“ mit Begründung in der Fassung vom 27.06.2023/12.07.2023 einschließlich der in der heutigen Sitzung vorgenommenen Änderungen.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrhaus“ mit Begründung in der Fassung vom 27.06.2023/12.07.2023 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.08.2023 09:21 Uhr