Festlegung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen in Kaufering mit Wirkung zum 01.09.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2024 ö 4

Sachverhalt Bürger

Im Hinblick auf die steigenden Personalkosten nach den Tarifverhandlungen haben die Trägervertretungen eine Erhöhung der KiTa Gebühren vorgeschlagen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beitragsanpassung notwendig.
Das Defizit würde sonst weiter zunehmen, der Markt Kaufering zahlt als kommunalen Anteil schon jetzt jedes Jahr mehr als 1 Mio. an den Gesamtkosten der Kindergärten.

Im Zuge der KiTa-Leitungstreffen und Abstimmungen mit den Trägern ist für den September 2024 – das neue KiTa Jahr – eine Beitragserhöhung sinnvoll.
Hintergrund sind die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel sowie die geplanten Personalkosten nach den Tarifverhandlungen.

Wir halten dabei eine maßvolle, jedoch stets situative Erhöhung der Elternbeiträge für sinnvoll, um die Beiträge den wachsenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten anzupassen. Die Gebühren wurden daher in diesem Jahr mit Wirkung zum 01.09.2024 um ca. 7% erhöht.

Die Gebühren decken keinesfalls die anfallenden Kosten, der Markt Kaufering trägt hier trotz alledem noch einen großen Posten (vgl. oben).
Der Markt Kaufering bezuschusst zum einen das KiTa-Essen, welches vom Seniorenstift bezogen wird, zum anderen erhält jede Einrichtungen Fördergelder nach dem BayKiBiG.

Nach Abzug aller Zahlungen durch die Regierung verbleiben als Kosten nach dem Bay. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz für kindbezogene Förderungen (nicht umfasst sind Gebäudeunterhalt, Sanierungen oder Ausstattungen) beim Markt Kaufering im Jahr 2021 rund 1,03 Millionen Euro, im Jahr 2022 1,2 Millionen Euro und im Jahr 2023 sind es Stand heute ohne die Endabrechnungen (es folgen Nachzahlungen seitens der Regierung aber auch Defizitzahlungen des Marktes fehlen) rund 1,23 Millionen Euro.

Folgende Tabelle spiegelt die bisherigen und die neuen Gebühren wider:

Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2023
Beitrag ab 01.09.2024


Betrag
Inkl. bay. Förderung
3 bis 4 Std.
110,00 €
118,00 €
18,00 €
4 bis 5 Std.
121,00 €
130,00 €
30,00 €
5 bis 6 Std.
134,00 €
143,00 €
43,00 €
6 bis 7 Std.
147,00 €
157,00 €
57,00 €
7 bis 8 Std.
160,00 €
171,00 €
71,00 €
8 bis 9 Std.
174,00 €
186,00 €
86,00 €
9 bis 10 Std.
188,00 €
201,00 €
101,00 €



Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
 
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2023
Beitrag ab 01.09.2024
3 bis 4 Std.
216,00 €
231,00 €
4 bis 5 Std.
240,00 €
256,00 €
5 bis 6 Std.
264,00 €
282,00 €
6 bis 7 Std.
288,00 €
308,00 €
7 bis 8 Std.
312,00 €
334,00 €
8 bis 9 Std.
345,00 €
369,00 €
9 bis 10 Std.
375,00 €
401,00 €

U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2023
Beitrag ab 01.09.2024
3 bis 4 Std.
210,00 €
224,00 €
4 bis 5 Std.
231,00 €
247,00 €
5 bis 6 Std.
255,00 €
273,00 €
6 bis 7 Std.
279,00 €
298,00 €
7 bis 8 Std.
303,00 €
324,00 €
8 bis 9 Std.
328,00 €
350,00 €
9 bis 10 Std.
360,00 €
379,00 €

Bis 08/2024:
Regelgruppen:
Kindergarten Spielgeld: 6 Euro
Kindergarten Getränkegeld: 6 Euro

Krippen:
Krippe Spiel-, Materialgeld und Getränkegeld: 10 Euro

Ab 09/2024:
Spiel-, Material- und Getränkegeld: pro Monat 12 Euro
________________________________________________________________________

Die Elternvertretungen und die Träger wurden entsprechend in die Erarbeitung dieser neuen Gebührentabelle involviert und informiert, die Gebührenerhöhung stieß auf Akzeptanz.

Hinweis:
Es gibt in Bayern Förderungen seit dem 01.04.2019 in Höhe von 100 Euro pro Monat im Freistaat Bayern (Beitragszuschuss für Kindergartenkinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung) und dem Bayerischen Krippengeld (einkommensabhängige Förderung) in Höhe von 100 Euro pro Kind pro Monat ab dem 01.01.2020 ab dem ersten Geburtstag des Kindes.
Durch diese beiden staatlichen Förderungen werden die Eltern entlastet, sodass nach Abzug dieser Förderung die Beiträge mitsamt der Erhöhung angemessen erscheinen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenanpassung der Gebühren für die Kindertagesstätten in Kaufering zum 01.09.2024 wie folgt:

Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2023
Beitrag ab 01.09.2024


Betrag
Inkl. bay. Förderung
3 bis 4 Std.
110,00 €
118,00 €
18,00 €
4 bis 5 Std.
121,00 €
130,00 €
30,00 €
5 bis 6 Std.
134,00 €
143,00 €
43,00 €
6 bis 7 Std.
147,00 €
157,00 €
57,00 €
7 bis 8 Std.
160,00 €
171,00 €
71,00 €
8 bis 9 Std.
174,00 €
186,00 €
86,00 €
9 bis 10 Std.
188,00 €
201,00 €
101,00 €



Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
 
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2023
Beitrag ab 01.09.2024
3 bis 4 Std.
216,00 €
231,00 €
4 bis 5 Std.
240,00 €
256,00 €
5 bis 6 Std.
264,00 €
282,00 €
6 bis 7 Std.
288,00 €
308,00 €
7 bis 8 Std.
312,00 €
334,00 €
8 bis 9 Std.
345,00 €
369,00 €
9 bis 10 Std.
375,00 €
401,00 €

U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2023
Beitrag ab 01.09.2024
3 bis 4 Std.
210,00 €
224,00 €
4 bis 5 Std.
231,00 €
247,00 €
5 bis 6 Std.
255,00 €
273,00 €
6 bis 7 Std.
279,00 €
298,00 €
7 bis 8 Std.
303,00 €
324,00 €
8 bis 9 Std.
328,00 €
350,00 €
9 bis 10 Std.
360,00 €
379,00 €
Spiel-, Material- und Getränkegeld: pro Monat 12 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2024 09:21 Uhr