Windkraft Westerholz; Bau von Windkraftanlagen; Projektbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö vorberatend 3

Sachverhalt Bürger

Über ein Projekt zur Errichtung von Windkraftanlagen wurde ausführlich in der Sitzung des MGR am ……. informiert. Dabei sollen 2 – 4 Windkraftanlagen an einem potentiellen Standort (siehe beiliegende Karte) errichtet werden. Dieses Gebiet umfasst die Gemeinden Scheuring, Weil und Kaufering.

Hier soll ein Betreibermodell gewählt werden, welches eine Bürgerbeteiligung realisiert.

Für eine notwendige Planungssicherheit sollte eine Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Ferner wäre zu entscheiden, ob bei der Tragweite dieses Projektes die Bürger bei der Entscheidung mit eingebunden werden.


Das Ing-Büro [Name] hat für das Gesamtprojekt folgenden Zeitplan vorgeschlagen:

2016/2017:
?        Bei Zustimmung / ggfs. nach Ratsbegehren in 2017:Vorbereitung eines GR-Beschlusses zur Aufstellung eines interkommunalen Flächennutzungsplanes Windkraft mit Ausschlusswirkung auf „Restflächen“ in den Gemeinden Scheuring, Weil und Kaufering.
?        Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen zum geplanten Vorhaben.
?        Abfrage der K.O. Kriterien (luftfahrtrechtliche Hindernisse, Radar, Sparten, Denkmalschutz etc.).
?        Behördentermin (Scoping) zur Abstimmung bzgl. Artenschutz (vornehmlich Großvögel, Vogelzug, Brut-und Rastvögel, Fledermauserfassung) und aller weiteren genehmigungsrelevanten Punkte.

2017/2018:
Bei Ausschluss der K.O.-Kriterien:
?        Erstellung Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbeziehung der Winddaten Lamerdingen –keine Windmessung vor Ort erforderlich (150 T€ Einsparung).

2017/2018:
Bei Ausschluss der K.O.-Kriterien:
?        Vogelkartierung und Fledermauserfassung Sep. 2017 bis Sep. 2018.
?        Vorstellung und Einreichung des Genehmigungsantrags nach §4 BImSchG im Okt. 2018.
?        Beteiligung am Ausschreibungsverfahren für die EEG-Vergütung gem. EEG-2016, Bürgermodelle bevorzugt windschwache Standorte erhalten eine höhere Vergütung als windstarke Standorte ebenso berücksichtigt wird die Netzverträglichkeit.

2018/2019:
?        Erhalt der Genehmigung nach §4 BImSchG.
?        Gesellschaftsgründung z.B. „Bürgerwind Westerholz GmbH & Co. KG“.
?        Aufstellung der Finanzierung.
?        Erstellung Beteiligungsprospekt nach BaFin.
?        Öffentlichkeitsveranstaltung zum Projektstatus und zur Beteiligung.
?        Einwerbung Eigenkapital der Kommanditisten (regionale Beteiligung analog Lamerdingen, Fuchstal, Berg etc.).

2019-2020:
?        Projektrealisierung (Wegebau, Kranstellflächen, WEA, Netzanschluss)
?        Inbetriebnahme

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat Kaufering befürwortet grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen im Westerholz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 2

Dabei soll ein Betreibermodell (Gesellschaftsmodell) mit Bürgerbeteiligung realisiert werden. Welches der Gesellschaftsformen gewählt wird, soll im weiteren Verlauf des Verfahrens festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Da es sich bei den geplanten WEA um ein privilegiertes Projekte im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) handelt, soll der Markt eine  Konzentrationsflächendarstellung im Flächennutzungsplan (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) per Beschluss ausweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 4

Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein Konsens vor Ort mit  interkommunaler Beteiligung und in Zusammenarbeit den Nachbargemeinden Scheuring und Weil stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Beschluss Bürger 5

Als weitere Maßnahmen soll die Verwaltung Informationsfahrten zu Windkraftanlagen und eine Informationsveranstaltung für die Bürger planen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2016 09:20 Uhr