Festlegung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Art. 103 Abs. 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Kaufering) | Sitzung des Marktgemeinderates | 06.05.2020 | ö | 7 |
Sachverhalt Bürger
Bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern ist für die Leitung des Rechnungsprüfungsausschusses ein Vorsitzender festzulegen (Art. 103 Abs. 2 GO).
Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Ausschussmitglieder bestimmt.
Beschluss Bürger
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2020 09:00 Uhr