Einbau von Lüftungsanlagen im Bereich Schulen und Kindergärten; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Kaufering) | Sitzung des Marktgemeinderates | 15.09.2021 | ö | 5 |
Sachverhalt Bürger
- HEPA 14 Filter
- UV-C
- Luftbehandlung durch Ionisierung, Ozon, Plasma
- andere
- uneingeschränkte und herstellerunabhängig zertifizierte Sicherheit für unsere Kinder, insbesondere bei Geräten mit erheblicher UV-Bestrahlung oder Ionisierung der gereinigten Luft, fehlt gänzlich! (Die Keime werden durch UV-Licht zerstört. Es gibt Befürchtungen, UV-Licht kann entweichen, noch gravierender: Der Staub wird ja „abgetötet wieder ausgespuckt“ Kann allergen sein; „Plasma- und Ionisierung“: Das gibt es Bedenken, dass das freigesetzte Ozon die Atemwege der Kinder ganz besonders belastet.)
- HEPA Filtergeräte haben einen höheren Wartungsaufwand.
- Stromversorgung in alten Schulgebäuden nicht ausreichend, um weitere Geräte in dieser Dimension zu betreiben
- Schutz vor Covid, zugleich aber nicht durch die ergriffenen Maßnahmen (Gerätetypen) die Kinder anderen Gefahren aussetzen und
- uneingeschränkter Präsenzunterrichts, möglichst auch ohne Masken- und Testpflicht (hängt nicht von der kommunalen Entscheidung ab).
- Begutachtung der technisch sinnvollen Standorte im Klassenzimmer
- Lärmverträglichkeit für die Kinder und Lehrer vor allem in unmittelbarer Nähe der Geräte (max. 40dB)
- verlässliche Grundlagen für die Stromversorgung vor allem in älteren Schulgebäude
- Bemessung des Rauminhaltes der Zimmer, da mind. 6facher Luftdurchsatz des Raumluftvolumens pro Stunde gefordert wird, um erfolgreich die Aerosolmenge im Raum zu reduzieren (Kähler, C. J., Fuchs, T., Mutsch, B., Hain, R., 2020: Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? .https://www.unibw.de/lrt7/schulbetrieb-waehrend-der-pandemie.pdf)
- Im Provisorium für die Mittelschule wurde in den Klassenzimmern mit nur kleiner Fensterfront Richtung Westen vom Hersteller eine Anlage installiert
- Grundschule: Sanierung erst in einem Jahr, Stromnetz nicht dafür ausgelegt
- An beiden Schulen sind alle Räume eigentlich gut zu lüften
- Regelmäßiges intensives Lüften über Fenster auf Grundlage der IRK-Empfehlungen vom 12.8.2020 sowie der UBA-Handreichung vom 15.10.2020 oder durch Einsatz von zentral oder etagenweise eingebauten Lüftungsanlagen.
- Wenn das Lüften über Fenster nur eingeschränkt möglich ist, soll der Einbau einfacher Zu-/und Abluftanlagen geprüft werden. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft zur Verbesserung der Raumluftqualität beitragen.
- Wenn die Maßnahmen unter (1) und (2) nicht realisierbar sind, kann der Einsatz von mobilen Luftreinigern erwogen werden. Diese sollen das Lüften jedoch nicht ersetzen, sondern nur flankieren. Gelüftet werden muss in jedem Fall, selbst wenn in solchen Fällen auch nur eingeschränkt möglich.
- Verzicht auf mobile Luftreinigungsgeräte (Einsatz nur im Ausnahmefall jedoch nicht als UV-C-Anlage oder Ionisierungsanlage, sondern Einsatz von Hepa14-Filtern) in Räumen, in denen es keine ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten gibt
- Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen ohne Umluftanteil in allen Räumen (Kosten rd. 12.500 € je Gerät netto inkl. Einbau)
- Kindergarten Don Bosco: Lüftungsanlage vorhanden, keine Veranlassung
- Kindergarten Maria Himmelfahrt: Lüftungsanlage vorhanden, keine Veranlassung
- Kindergarten St. Johann: derzeit keine Lüftungsanlage, Möglichkeiten müssen im Rahmen der Erweiterung von der Diözese überprüft und der Denkmalschutz abgeklärt werden.
- Kindergarten Paul und Paulinchen: Lüftungsanlage nur im Schlafraum der Krippe im 1. OG, Möglichkeiten werden im Rahmen der anstehenden Erweiterung mit Einbau einer Mensa geprüft und eingeplant
- Mittelschule Bau III, Bau IV und AWO-Kiga: Einbau von rd. 30 dezentralen Lüftungsanlagen
- Grundschule Bau I, Bau II und Mittagsbetreuung im UG: Einbau von rd. 30 dezentralen Lüftungsanlagen trotz anstehender Sanierung, Geräte werden nach der Sanierung weiterverwendet
- Mittagsbetreuung Haus B: 2 Lüftungsanlagen im Bereich der großen Betreuungsräume
- Containerprovisorien bleiben weitestgehend ohne Lüftungsanlagen
- Mobile Luftreinigungsgeräte: 50 %, max. 1.750 € je förderfähigem Raum
- Stationäre RLT-Anlagen: 80 % der förderfähigen Ausgaben
- RLT-Anlagen Grundschule: 450.000 €
- RLT-Anlagen Haus B 30.000 €
- Elektroinstallationen Grundschule: 15.000 €
- RLT-Anlagen Mittelschule: 450.000 €
- (Elektroinstallationen Mittelschule: im Zuge der Sanierung)
- Planungskosten 100.000 €
Beschluss Bürger 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14
Beschluss Bürger 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Beschluss Bürger 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1