Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 08.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der vorliegende Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird erforderlich, weil
durch die allgemeine wirtschaftliche Situation die Sicherung des Zinssatzes für das Projekt Wohnpakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) von erheblicher finanzieller Bedeutung für den Markt Kaufering ist und die Kreditermächtigung der Haushaltssatzung mit bisher 3.000.000 € nicht ausreichend ist. Mit dem Landratsamt Landsberg am Lech wurde die Angelegenheit vorab bereits besprochen.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung weist folgende Summen auf:
Verwaltungshaushalts 25.429.400 € (unverändert)
Vermögenshaushalt 37.839.000 € (bisher 21.839.000 €)
Gesamt: 63.268.400 € (bisher 47.268.400 €)
Damit erhöht sich der Gesamtbetrag der Darlehensaufnahme für den Markt Kaufering auf nunmehr 19.000.000 €.
Beschluss Bürger
Aufgrund Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung beschließt der Marktgemeinderat vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023. Der vorgelegte Haushaltsplan 2023 mit Anlagen ist Bestandteil der 2. Nachtragshaushaltssatzung und gilt ebenso als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2023 10:51 Uhr