Aufstellung des Bebauungsplanes "Jahnstraße Teil I" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 08.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Kaufering) | Sitzung des Marktgemeinderates | 08.11.2023 | ö | beschliessend | 8 |
Sachverhalt Bürger
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren geplanten Kindertageseinrichtungen im Bereich der Jahnstraße zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Jahnstraße Teil I“ im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB aufgestellt.
Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 1570 an der Jahnstraße mit ca. 1,2 ha.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Lageplan dargestellt:
Beschluss Bürger
„Jahnstraße Teil I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Jahnstraße Teil I““ zusammen mit der Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
Datenstand vom 20.12.2023 10:51 Uhr