Katzenschutzverordnung des Landkreises
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 21.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Landkreis Landsberg am Lech hat zum 01.08.2023 mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten eine Katzenschutzverordnung erlassen.
Ein zentraler Bestandteil der Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und somit das Leid herrenloser Tiere zu minimieren. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass Katzenhalter ihre Tiere registrieren lassen müssen. Durch die Registrierung wird eine bessere Identifizierung von Katzen ermöglicht, was im Falle von Verlust oder Fund eines Tieres von großer Bedeutung ist.
Der Markt Kaufering kann diese Verordnung auf dem Gemeindegebiet gelten lassen, sofern dies beschlossen wird und damit an der Verordnung des Landkreises teilhaben. Es haben sich vier Gemeinden aus dem Landkreis angeschlossen, die vermehrt Probleme mit Streunerkatzen haben.
Die Verwaltung sieht hierin für den Markt Kaufering keinen Anlass.
In Kaufering gibt es keine Probleme mit herumstreunenden Katzen. Die Pflicht zur Registrierung der Katzenhalter sehen wir in diesem Fall als unverhältnismäßig an, wo es bisher keine Auffälligkeiten gibt.
Fundtiere können zudem nach wie vor beim Tierheim in Landsberg abgegeben werden, an welches der Markt auch jährlich einen finanziellen Beitrag leistet.
Der Markt Kaufering könnte in Zukunft zu jeder Zeit an der Verordnung partizipieren, sollte es in Kaufering zu Problemen mit freilaufenden Katzen und deren ungehemmten Vermehrung kommen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering lehnt aufgrund mangelnden Bedarfs derzeit eine Teilnahme an der Katzenschutzverordnung des Landkreises Landsberg am Lech ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2024 09:21 Uhr