Abwägung und Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Planauslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2019 ö 5.1

Beschluss

  1. Stellungnahmen o h n e Anregungen und Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange

  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Altötting
  • Eisenbahn-Bundesamt, München
  • Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH, München
  • Bayernwerk Netz GmbH, Netzdienste Oberbayern Süd, Kolbermoor
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
  • Bayerischer Bauernverband
  • Staatliches Bauamt Rosenheim
  • DB AG, DB Immobilien
  • Erzbischöfliches Ordinariat München
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern


  1. Stellungnahmen von Privatpersonen lagen nicht vor.


  1. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange

  1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 18.09.2018

Die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass ihr Hinweis auf die Lage in einem wassersensiblen Bereich aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erledigt wurde und das Wasserwirtschaftsamt keine Bedenken gegen diese Planung vorgebracht hat. Erforderlich ist aber noch eine ergänzende Festsetzung zum Ausschluss unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen. Mit E-Mail vom 12.02.2019 wurde diese Feststellung widerrufen. Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes wird festgestellt, dass auf Grund der örtlichen Gegebenheiten das Entstehen einer Agglomeration nicht zu befürchten ist.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die aktuelle E-Mail der Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde keine weiteren Maßnahmen bzw. Festsetzungen erforderlich sind.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0
GR Pirchmoser war bei der Abstimmung abwesend


  1. Landratsamt Rosenheim, E-Mail vom 09.10.2018

Das Landratsamt Rosenheim übermittelt folgende Stellungnahmen zum Planentwurf:

  • Bei der Plandarstellung sollte zwischen Festsetzungen und Hinweisen unterschieden werden
  • Es sollte ein Hinweis eingefügt werden, dass die nicht geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes weiter gelten.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass laut Lageplan das Sichtfeld außerhalb des Geltungsbereiches der Änderungen liegt. Diesbezügliche Festsetzungen sind damit entbehrlich.
  • Für ein Einfriedungsgebot gibt es keine Rechtsgrundlage
  • Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Satz 2 der textlichen Festsetzungen bedeutet, dass bis zu einer GRZ von 0,8 versiegelte Stellflächen zulässig sind.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass die im Rahmen der Stellungnahme des LRA Rosenheim, Abt. Bauleitplanung, vorgebrachten Anmerkungen mit dem zuständigen Sachbearbeiter des LRA abgestimmt und in den aktuellen Planentwurf eingearbeitet wurden.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0
GR Pirchmoser war bei der Abstimmung abwesend




  1. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 11.10.2018

In ihrer Stellungnahme vom 11.10.2018 weist die Untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass die im Zusammenhang mit den vorhergehenden Änderungen des Bebauungsplanes festgesetzten Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen bisher noch nicht umgesetzt wurden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die bereits festgesetzten sowie die im Zuge der 5. Änderung des Bebauungsplanes erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zeitnah umzusetzen. Diese können allerdings erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen an der Autobahnbrücke erfolgen (Frist bis Frühjahr 2020; lt. Mail LRA Rosenheim v. 09.11.2018).


Abstimmungsergebnis: 16 : 0
GR Pirchmoser war bei der Abstimmung abwesend


  1. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg

Das Bayerische Landesamt für Umwelt weist in Ihrer Stellungnahme vom 20.09.2018 auf folgende Punkte hin:

  • Geogefahren: Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung hatten sie bereits auf eine mögliche Gefahr von Hanganbrüchen von der benachbarten Böschung hingewiesen. Dieser Hinweis wird aufrechterhalten.
  • Vorsorgender Bodenschutz: Auch hierzu wird auf die frühzeitige Behördenbeteiligung hingewiesen. Darin wurde eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit dem Oberboden während der Bauarbeiten ausgesprochen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellungen weiterhin Gültigkeit haben.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt von den Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt zu den Geogefahren sowie zum vorsorgenden Bodenschutz Kenntnis. Er beschließt diese Punkte in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als zusätzliche Hinweise einzufügen.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0
GR Pirchmoser war bei der Abstimmung abwesend


  1. Bayernets GmbH, München

Die Bayernets GmbH weist in Ihrer Stellungnahme vom 13.09.2018, wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, darauf hin, dass am nördlichen Rand der externen Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 75/2 die Gashochdruckleitung Raubling – Kiefersfelden verläuft. Es wird auf die zwingende Einhaltung der Schutzvorschriften im Bereich des Schutzstreifens hingewiesen. Die Zustimmung zum Planänderungsentwurf ergeht unter dem Vorbehalt der Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, wie bereits mit GR-Beschluss vom 20.06.18, die Berücksichtigung der genannten Schutzmaßnahmen auf der Ausgleichsfläche.

Abstimmungsergebnis: 17 : 0


  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim

In Ihrem Schreiben vom 12.10.2018 stellt das Amt fest, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Einwendungen gegen die Planänderung bestehen. Aus forstfachlicher Sicht werden folgende Stellungnahmen aufgeführt:

1. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planänderungen Rodungen auf Fl.Nr. 471/1 im Umfang von 200 – 300 m² erforderlich werden. Die angestrebte Baugenehmigung ersetzt zwar gem. BayWaldG die Rodungserlaubnis. Von der Genehmigungsbehörde ist aber das Einvernehmen mit der Unteren Forstbehörde herzustellen. Aus forstfachlicher Sicht bestehen aber keine Versagensgründe für diese Rodungserlaubnis.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplanten Gebäude unmittelbar an den Wald grenzen. Aus forstfachlicher Sicht sollte bei Gebäuden, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen, ein Abstand von mindestens 20 m vom Wald zum Schutz vor Schäden bei Sturmereignissen eingehalten werden. Allerdings geht kurz- bis mittelfristig, bedingt durch den derzeit noch niedrigen strauchreichen Jungwald, noch keine konkrete Gefahr für die Gebäude aus. Es wird angeregt, durch Schaffung eines Waldmantels aus heimischen Sträuchern und Bäumen der 2. Ordnung den erforderlichen Abstand herzustellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlungen aus der forstfachlichen Stellungnahme dankend zur Kenntnis und beschließt, diese dem Erwerber der Waldfläche mit der Bitte um Beachtung und Einhaltung weiterzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:48 Uhr