Beschlussfassung über einen Antrag auf Vorbescheid von Herrn Hans Obermair zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und des Nebengebäudes und Neubau von vier Einfamilienhäusern mit PKW-Garagen, Thierseestr. 28, Fl.Nr. 276


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 4

Beschluss

Die Baugrundstücke sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen und liegen im Innenbereich. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Thierseestraße und die Straße Am Lager. Die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 10:00 Uhr