Bauantrag von Herrn Josef Gschwendtner zum Anbau von Schutz-Vordächern an die Lagerhalle, Kranzhornstraße 2, Fl.Nr. 370/21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.06.2019 ö beschließend 9

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Autobahn-West" (Gewerbegebiet mit Emissionsbeschränkung).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Baufenster

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Gewerbegebiet mit Emissionsbeschränkung ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.


Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Kranzhornstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. Ein Anschluss an das gemeindliche Gasleitungsnetz ist derzeit noch nicht möglich. Jedoch kann übergangsweise die Gasversorgung durch Flüssiggas erfolgen. Bei einer Flüssiggaszwischenversor­gung beteiligen sich die Gemeindewerke Kiefersfelden mit der Hälfte an den Kosten für die Aufstellung des Gastanks und der Tankmiete. Weitere Fragen zur Erdgasversorgung können jeder­zeit mit den Gemeindewerken besprochen werden.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Schallschutz: In Gebäuden innerhalb der 100 m Grenze zur Autobahn sind bei Neubauten und baulichen Veränderungen am Bestand mind. Fenster der Schallschutzklasse 3 gemäß der VDI 2719 einzubauen. Schlafräume sollen auf der dem Schall abgewandten Seite angeordnet werden (Ausnahmen können gestattet werden).

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 10:01 Uhr