Bauantrag der Dettendorfer Immobilien GmbH & Co KG zu einer Tankbemalung mit Firmenlogo, Fl.Nrn. 423/3 und 423,
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.08.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 07.08.2019 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Gewerbegebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2020 15:01 Uhr