Antrag auf Vorbescheid der "Die Grafenburg Grundbesitzgesellschaft SL&Co.KG" auf Errichtung von zwei Appartments und zwei Wohnhäusern um die Grafenburg, Mühlauer Straße 11, Fl.Nrn 906/5, 906/9, 912/5, 912/26, 912/27 und 912/29


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.08.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet und landwirtschaftliche Fläche mit besonderer Bedeutung für Orts- und Landschaftsbild ausgewiesen und liegt im Innen/Außenbereich.


Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Mühlauer Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Nach Ansicht der Verwaltung sind die Standorte für die Häuser 3 + 4 dem Außenbereich zuzuordnen. Ein Baurecht im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) besteht nicht.


Die geplanten Häuser und die geplanten Appartements liegen im Geltungsbereich der Veränderungssperre für den Bereich zwischen Mühlauer Straße, Bergweg und Franz-Huber-Straße.

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre gelten folgende Beschränkungen: Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden und erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen im Geltungsbereich dieser Satzung, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. Die Veränderungssperre gilt längstens bis 31.8.2020 oder bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes.

Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 10.02.2020 15:01 Uhr