Antrag von Herrn Georg Brosig auf Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" im Geltungsbereich der FlNrn. 271/8 und 271/116


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.08.2019 ö 8

Beschluss

Der technische Ausschuss beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schöffau“ 13. Änderung im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 271/8 und 271/116 an der Thierseestraße in folgenden Punkten zu ändern:

Neufestsetzung des Maßes der baulichen Nutzung. Änderung der Vollgeschoße auf III

Begründung: Die ursprüngliche Planung für das Grundstück stammt aus dem Jahre 1967. 2018 wurde der Bebauungsplan für die Fl.Nrn. 271/8 und 271/116 geändert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2019 den vorgelegten Bauanträgen zugestimmt, weil man davon ausgegangen war, dass die Pläne dem geänderten Bebauungsplan entsprechen. Bei der Prüfung der Bauanträge im Landratsamt hat der technische Angestellte festgestellt, dass das Dachgeschoß ein Vollgeschoß ist (2/3 der Fläche höher als 2,30 Meter). Mit der (erneuten) Änderung des Bebauungsplanes wird es ermöglicht, dass die in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2019 vorgelegten Bauanträgen vom Landratsamt zugestimmt werden kann.

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen., Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören.

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 15:01 Uhr