Antrag von Herrn Georg und Frau Carina Wallner auf Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" im Geltungsbereich der Fl.Nr. 272 an der Thierseestraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.08.2019 ö beschließend 10

Beschluss

Das (neu vermessene) Baugrundstück Fl.Nr. 272/4 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Schöffau", 14. Änderung, (allgemeines Wohngebiet).
Das geplante Bauvorhaben (Einfamilienhaus) entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

  • Der geplante Neubau überschreitet auf der Nord- und Westseite die eingezeichneten Baugrenzen. Dafür werden aber auch auf der Süd- und Ostseite überbaubare Flächen nicht in Anspruch genommen. Der technische Ausschuss ist der Ansicht, dass diese marginalen Überschreitungen mit einer Befreiung vom Bebauungsplan zu lösen wären. Der Antragsteller würde knapp drei Monate früher zum Baubeginn kommen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.


Der technische Ausschuss beschließt, den Bebauungsplan „Schöffau“ im Geltungsbereich der Fl.Nr. 272/4 zu ändern .

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger, sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 15:01 Uhr