Bauantrag von Herrn Martin Kurz zum Teilabriss einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Zubau und Aufstockung der landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Brünnsteinstraße 25, Fl.Nr. 1327


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.09.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Das benachbarte Bauernhaus steht unter Denkmalschutz: „Bauernhaus, Einfirsthof, sog. Bichl in der Schöffau, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Eckerker , Blockbauobergeschoss, dreiseitig umlaufende Laube und Hochlaube, 18. Jh.; mit historischer Ausstattung“

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Brünnsteinstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 15:03 Uhr