Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kaiserreich - nordöstlicher Teil; Aufstellungsbeschluss - Vorstellung und Beschlussfassung Planentwurf sowie frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2019 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß   § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Fl.Nrn. 395/7 und 396 der Gemarkung Kiefersfelden. 

Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, gekennzeichnet.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird umgrenzt:

a) im Norden: von unbebauten landwirtschaftlich genutzten Flächen (Fl.Nr. 395/6)
b) im Osten: von der Bundesautobahn A93 (Inntalautobahn)
c) im Westen: von Teilflächen der Fl.Nrn. 395/7 und 396
d) im Süden: vom Gewerbe- und Sondergebiet der Fl.Nrn. 745/6, 447/2, 396/3 und 396/2

Im Plangebiet soll durch einen Vorhabenträger die künftige Firmenzentrale der Bergsportmarke Dynafit errichtet werden. Der Entwurf für dieses Vorhaben wurde auf Grundlage eines Architektenwettbewerbes ermittelt.

Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung von Reg.-Baumeister, Architekt, Klaus Immich, Gmund, zu. Dem Entwurf für Vorhaben- und Erschließungsplan des Büro PlanTeam, Bozen, wird als Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren ebenfalls zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan liegen als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift bei. Das Büro Umwelt und Planung, Rosenheim, wird mit der Erstellung des Umweltberichtes beauftragt.

Der Gemeinderat beschließt weiter, auf Grundlage dieser Planungsunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 und 4 a BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes im Rathaus und Veröffentlichung im Internet unter www.kiefersfelden.de/rathaus Rubrik „Bauleitplanung“. Dabei besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung. 

Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der Gemeinderat stimmt weiter einer eventuell erforderlichen juristischen Überarbeitung und Ergänzung des Bebauungsplanes sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes vor Beginn der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch, zum Zwecke der rechtssicheren Ausformulierung des Planentwurfes, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 10:20 Uhr