Zustimmung Vorarbeiten Brenner-Nordzulauf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 02.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.10.2019 ö 7

Beschluss

Mit Schreiben vom 17.09.2019 hat die DB Netz AG die Gemeinde Kiefersfelden darüber informiert, Vorarbeiten für den Brenner-Nordzulauf in Kiefersfelden durchführen zu wollen. Hierzu wird die Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt. Die Vorarbeiten sollen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 243/0, Gemarkung Kiefersfelden, durchgeführt werden.

Der Ausbau des Brenners-Nordzulaufs ist ein Teil des europäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridors.     Im Raum Rosenheim-Kufstein wird gemeinsam mit der Region und den Gemeinden der optimale Verlauf der nördlichen Zulaufstrecke geplant.  Eine vertiefte Kenntnis von Boden- und Gesteinsaufbau ist für die weiteren Planungsschritte von entscheidender Bedeutung. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Grundlagendaten erwartet sich die Bahn Informationen durch Erkundungsbohrungen und geophysikalischen Untersuchungen.

Die Gemeinde Kiefersfelden gestattet der DB Netz AG das Grundstück Fl.Nr. 243/0 für die Vorbereitung der Planung zum Brenner-Nordzulauf zu betreten, zu überqueren und auf dem vorbezeichneten Grundstück Baugrunduntersuchungen (Erkundungsbohrungen) durchzuführen. Dauer: ca. 6 Wochen

Die Gemeinde Kiefersfelden gestattet der DB Netz AG das Grundstück Fl.Nr. 243/0 für die Vorbereitung der Planung zum Brenner-Nordzulauf zu betreten, zu überqueren und auf dem vorbezeichneten Grundstück die hergestellten Erkundungsbohrungen zu einer Grundwassermessstelle als Überflurpegel auszubauen und zu betreiben.
Es wird gestattet, die Grundwassermessstelle für fünf Jahre bis 31.12.2024 zu betreiben. Da die Dauer des Betriebserfordernisses momentan noch nicht absehbar ist, ist die DB Netz AG berechtigt die Grundwassermessstelle für weitere fünf Jahre in dem Grundstück zu belassen und zu betreiben.


Der technische Ausschuss stimmt beiden Punkten unter der Auflage zu, dass die Bohrungen möglichst am Rand des Grundstückes durchgeführt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 15:04 Uhr