Antrag auf Anordnung einer Kurzparkzone an der Dorfstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.12.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Frau Verena Fertinger hat mit Schreiben (E-Mail) vom 24.10.2019 eine Kurzparkzone beantragt:

„Es handelt sich um den Bereich gegenüber des Kindergarten St. Barbara, am Straßenrand. Direkt vor dem Geschäft „innliebe“. Dort befinden sich drei Parkplätze. Diese sind jedoch dauerhaft mit dort abgestellten Fahrzeugen bzw. Anhängern belegt. Wenn man nun zu Stoßzeiten, wie zum Beispiel zu Schulbeginn oder Schulschluss von Richtung Schule kommend auf der rechten Straßenseite parken möchte, stellt dies meist ein Problem dar, weil einfach nicht genügend Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Ich bin Mitglied des Elternbeirats des Kindergartens und wurde mehrfach darauf angesprochen, dass es eine enorme Erleichterung wäre, wenn man diese drei Parkplätze noch zusätzlich zur Verfügung hätte. Ich bin mir sicher, dass auch viele Eltern von Schulkindern froh darüber wären. Somit würde ich gerne beantragen, dass diese drei besagten Parkplätze zur Kurzparkzone umgewandelt werden.“

Herr Geschäftsleiter Michael Priermeier hat am 14.11.2019 den Antrag der Polizeiinspektion Kiefersfelden zugesandt, die uns am gleichen Tag folgende Stellungnahme übersandt hat: 

„Das Ansinnen der Antragstellerin ist grundsätzlich nachvollziehbar und kann mit Einschränkungen durchaus unterstützt werden.

Vor Anordnung einer Parkfläche mit beschränkter Parkdauer (Zeichen 314 + Zusatzzeichen 1040-32) gilt es folgendes zu bedenken:

=>        die Einschränkung gilt dann 7 Tage die Woche und rund um die Uhr
=>        Parkflächen könnten, je nach Dauer der zeitlichen Beschränkung, nicht für Kirchen-, Geschäfts- und Gaststättenbesuche "legal" genutzt werden, da diese i.d.R. länger als die freigegebene Parkdauer dauern. Um den Vorschlag der Antragstellerin gerecht zu werden, müsste die Dauer auf max. 1 Stunde (oder weniger) eingeschränkt werden, damit der gewünschte Erfolg des Freihaltens für Bring- und Abholverkehr für Kindergartenkinder auch eintritt und einigermaßen realisiert werden kann.
=>        Parkfläche stünde auch nicht mehr als Parkmöglichkeit für Anwohner- und Anwohnerbesucher zur Verfügung.

Aus genannten Gründen sollte der Bedarfsfaktor in die Überlegungen mit einfließen.

=>        der Kindergarten hat Montag bis Freitag, jeweils i.d.Z. von 07.30 bis 13.30 Uhr geöffnet, so dass der Bedarf an freien Parkmöglichkeiten auf diesen Zeitraum beschränkt sein dürfte.
=>        in der Konsequenz wäre somit eine Anordnung mit Zeichen 314 + beschränkender Zusatzzeichen "Zeichen 1042-33" (Mo - Fr / 07.00 - 14.00 h) und "Zeichen 1040-32" (Parkscheibe 1 Std.) denkbar.
=>        außerhalb dieser Zeiten wäre Parken ohne Einschränkungen möglich
=>        Vorteil dieser Beschilderung wäre auch, dass ein Dauerparken (von Anhängern, Wohnmobilen, Anwohnerfahrzeugen) so nicht mehr möglich ist, da es täglich (Mo - Fr) durch die Parkdauerbeschränkung unterbrochen wird.

Ob die Maßnahme tatsächlich zielführend sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, sondern bedarf dann der entsprechenden Beobachtung.“

Der technische Ausschuss beschließt, dem Antrag auf Anordnung einer Kurzparkzone zuzustimmen. Die Anregung der Polizeiinspektion Kiefersfelden werden aufgenommen, d.h. eine Anordnung mit Zeichen 314 und beschränkendes Zusatzzeichen „Zeichen 1042-33“ (Mo – Fr / 07.00 – 14.00 h) und „Zeichen 1040-32“ (Parkscheibe 1 Std.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 08:54 Uhr